09.10.2018 - 4.4 Ferienwohnungen begrenzen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Schulze hat Informationen, dass es bereits Aktivitäten auf Landesebene gibt. Sie schlägt vor, vom zuständigen Landesministerium eine Stellungnahme zu erbitten.

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) teilt mit, dass es bereits ein Schreiben der Landeshauptstadt Potsdam an das Land gibt, das Zweckentfremdungsverbot wieder aufleben zu lassen.

 

Frau Krause weist darauf hin, dass es bei einer Gesetzeslage auch eine Kontrollmöglichkeit geben muss.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Frau Eisenblätter den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden.

Darüberhinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen.