09.10.2018 - 3 Bericht der Beiräte und des Inklusionsgremiums

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Frau Gelfand berichtet, dass sich der Migrantenbeirat derzeit intensiv mit dem Thema Wahlen befasst. Ein weiteres wichtiges Thema sind pflegebedürftige und ältere Menschen mit Migrationshintergrund. Es wird darüber beraten, dass im Rundfunkrat des RBB eine Person mit Migrationshintergrund vertreten sein sollte.

Auch wird derzeit darüber beraten, den Namen des Migrantenbeirates zu ändern, da dieser für einige negativ belastet sei.

Der Migrantenbeirat bereitet aktuell seinen Abschlussbericht vor. Es erfolgt eine aktive Beteiligung an der interkulturellen Woche. Es wurden z.B. zwei Veranstaltungen im Rahmen der Interkulturellen Woche organisiert. Der Migrantenbeirat beteiligt sich aktiv an der Verleihung des Integrationspreises.

Abschließend weist Frau Gelfand auf die Integrationskonferenz am 15.10.2018 hin, die durch die Vorsitzende des Migrantenbeirates moderiert wird.

 

Frau Kiss teilt mit, dass sich der Beirat r Menschen mit Behinderung aktuell mit drei wesentlichen Punkten beschäftigt hat. Es wurde festgestellt, dass man oft auf Barrieren in der Bevölkerung stoße, mit Menschen mit einer Behinderung in Kontakt zu treten.

Sie informiert, dass für das Jahr 2019 Runde Tische mit Bürgerkontakt organisiert werden sollen, bei denen auch die Themen des Lokalen Teilhabeplan 2.0 besprochen sollen.

Frau Kiss berichtet, dass der Inklusionspreis vergeben werden soll und außerdem zu verschiedenen Schwerpunkten hrlich kleine Preise.

Das aktuelle Schwerpunktthema im Beirat ist die Benennung der sachkundigen Einwohner/-innenr die Fachausschüsse. Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass es einen sachkundigen Einwohner mit einem Vertreter geben soll. Dies ist nicht das Ansinnen des Beirates. Frau Kiss wirbt dafür, eine Möglichkeit zu schaffen, dass zwei Vertreter, die mit einer Stimme im Ausschuss auftreten, in die Ausschüsse entsendet werdennnen.

Diesbezüglich wurde am 09.10.2018 ein Brief an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung geschickt.

Frau Kiss betont, dass eine kontinuierliche Arbeit und Teilhabe gesichert werden sollen. Sie bitte um Unterstützung bei der Umsetzung.

 

Frau Eisenblätter macht deutlich, dass die sachkundigen Einwohner aufgrund ihrer jeweiligen gesundheitlichen Situation für die Sitzungen eine Assistenz benötigen, die zusätzlich mit dem Vertreter des Beirates an den Ausschusssitzungen teilnimmt.

 

Herr Thomann zitiert die Stellungnahme des Rechtsamtes, die wie folgt lautet:

Weder die Brandenburgische Kommunalverfassung in § 43 noch die Hauptsatzung sehen eine ausdrückliche Begrenzung der Anzahl von sachkundigen Einwohner in Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung vor. Jedoch ergibt sich eine Grenze aus dem allgemeinen kommunalverfassungsrechtlichen Grundsatz der Funktionsfähigkeit von kommunalen Organen sowie deren Teile (Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 13.08.2014 - VG 1 L 598/14 - n.v.).

 

Mit Blick auf den Zweck von Ausschüssen - der Vorbereitung von Beschlüssen der StVV und der Kontrolle der Verwaltung -, also um Gemeindeangelegenheiten effektiv und auch in einem sachangemessenen zeitlichen Rahmen vorzubereiten, können in Kenntnis des Vorschlags im GSI-Ausschuss vom 18.09.2018 keine weiteren sachkundigen Einwohner durch kommunale Beiräte für die Ausschüsse vorgeschlagen werden. Dies gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass man das Recht für den Beirat für Menschen mit Behinderung auch allen anderen Beiräten gewähren müsste. Denn sämtliche Beiräte könnten dann jeweils 2 sachkundige Einwohner vorschlagen. Die Festlegung der Anzahl von Sitzen in den Ausschüssen darf sich ausschließlich von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten lassen. Diese Festlegung hat sich an dem sachlichen Gesichtspunkt der Gewährleistung effektiver Ausschussarbeit auszurichten. Ausschüsse als fachlich spezialisierte Untergliederungen der Kommunalvertretung dienen der Beschleunigung der im Plenum vergleichsweise umständlichen Willensbildung. Im Allgemeinen nimmt die Effektivität und damit der Entlastungseffekt gegenüber der Plenararbeit mit zunehmender Größe ab (Verwaltungsgericht Potsdam, a.a.O.).

 

Auch mit Blick auf die Regelung in § 43 Abs. 3 BbgKVerf erscheint dies nicht sachgerecht. Denn nach dieser Vorschrift kann die Hauptsatzung vorsehen, dass Fraktionen, auf die kein Sitz entfallen ist, berechtigt sind, ein zusätzliches Mitglied in den Ausschuss zu entsenden. Wohlgemerkt, nach dieser Vorschrift kann lediglich "...ein..." Mitglied entsandt werden. Wenn nun kommunale Beiräte mehr als nur einen sachkundigen Einwohner aus ihren Reihen vorschlagen dürften, bestünde im Hinblick auf § 43 Abs. 3 BbgKVerf eine Ungleichbehandlung. Mit Blick auf den Sinn und Zweck der Ausschussarbeit erscheint es nicht als zwingend, mehr als einen sachkundigen Einwohner durch den jeweiligen kommunalen Beirat vorzuschlagen. Die Interessen können auch durch einen Vertreter wahrgenommen werden, da dieser ein aktives Teilnahmerecht besitzt.

 

Sachkundige Einwohner haben keine Vertreter. Dies ergibt sich aus § 43 Abs. 4 Satz 3 BbgKVerf.

 

Herr Puschmann informiert, dass am 21.09.2018 in Hermannswerder die 4. Regionalkonferenz der Seniorenbeiräte auf Landesebene stattfand. Er betont, dass außer von der Landeshauptstadt Potsdam von allen beteiligten Städten auch Vertreter der Verwaltung anwesend waren. Er bittet darum, dass zukünftig an derartigen Veranstaltungen auch Vertreter der Verwaltung teilnehmen.

Des Weiteren berichtet Herr Puschmann, dass am 24.09.2018 die Beiratssitzung in der ProCurand Seniorenresidenz Park Sanssouci in der Hegelallee 22 / 24 stattfand. An der Sitzung haben Vertreter der Fraktionen DIE LINKE und CDU/ANW teilgenommen.

Am 30.09.2018 und am 01.10.2018 fand die nationale Konferenz anlässlich des Tages der älteren Menschen in Kassel statt. In zwei Jahren wird die Konferenz in Berlin stattfinden.

Am 16.10.2018 wird in Potsdam der Tag des älteren Menschen im Luftschiffhafen begangen. Außerdem tagt am 16.10. die Jury zur Vergabe des Landesintegrationspreises.

 

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