20.11.2018 - 6.2 Förderung von sozial- und gesundheitsfürsorgeri...

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Frau Biesecke, Frau Wilczynski und Herr Fröhlich haben den Ausschussr Gesundheit, Soziales und Inklusion im Auswahlgremium vertreten. Somit muss die Förderliste lediglich zur Kenntnis genommen werden.

 

Herr Richter (Büro für Chancengleichheit und Vielfalt) ergänzt, dass ein Antrag der AWO zur Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen vorliegt. Die bisherige Förderung durch die Aktion Mensch ist nicht möglich, aber die Anschlussfinanzierung des Projektes ist wichtig.

Das Projekt wurde leider nicht für die Förderung versehen. Daher äert er die Bitte, im Ausschuss noch einmal zu prüfen, ob die finanzielle Unterstützung ermöglicht werden kann. In den letzten 4 Jahren wurde viel aufgebaut, was jetzt wegbrechen würde.

 

Frau Schulze ist Herrn Richter dankbarr den Hinweis. Sie weist darauf hin, dass 3 von 5 Anträgen der AWO nicht berücksichtigt wurden. Bei Rückfragen tte man beim Träger nachfragen können. Auch die LAFIM-Projekte wurde nicht berücksichtigt. Die abgelegten Anträge sollten durch andere Maßnahmen ergänzt werden.

Sie fragt, warum die Förderliste heute nur zur Kenntnis genommen und nicht abgestimmt werden soll.

 

Frau Eisenblätter sieht keine Notwendigkeit, über die Förderliste abzustimmen, da man sich auf ein Verfahren verständigt hat. Von Seiten des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion wurden drei Mitglieder in das Auswahlgremium entsendet, die stellvertretend gemeinsam mit der Verwaltung die Förderliste erarbeiten sollten.

Eine zusätzliche Abstimmung wäre danach nicht erforderlich, da das Mandat zur Abstimmung an die 3 Mitglieder des Ausschusses übertragen wurde.

 

Frau Schulz verweist darauf, dass es auf der Grundlage der gültigen Richtlinie eine Empfehlung geben soll.

 

Frau Wilczynski betont, dass es eine sehr gute Abstimmungs- und Entscheidungsrunde gab.

 

Frau Tietz fragt nach den Kriterien r die Entscheidung. Laut Förderung gibt es keine Aufstockungen gegenüber dem Jahr 2018. Das bedeutet, dass es keine Tarifanpassung gibt. Dies sollte unbedingt erfolgen.

 

Herr Thomann macht darauf aufmerksam, dass man sich hier im Zuwendungsrecht befinde. Das heißt, es ist eine Zuwendung für freiwillige Leistungen. Hierfür lagen sehr viele Anträge vor.

 

Herr Bindheim (FB Soziales und Gesundheit) weist darauf hin, dass für die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von sozial- und gesundheitsfürsorgerischen Angeboten analog dem Jahr 2018 auch für das Jahr 2019 eine Fördersumme in Höhe von 1,34 Mio. Euro zur Verfügung steht. Die beantragte Fördersumme übersteigt die zur Verfügung stehenden Mittel um ca. 680.000 Euro.

Alle fristgemäß eingegangenen Förderanträge wurden anhand der Matrix für die Förderung 2018 geprüft, bewertet und priorisiert.

 

Frau Kiss bestätigt, dass es aus Sicht des Beirates r Menschen mit Behinderung bedauerlichre, wenn das Projekt der AWO nicht umgesetzt wird. Es ist ein innovatives Projekt, dass nicht durch andere Projekte abgefangen wird. Der letzte Fachtag bei diesem Projekt hat gezeigt, dass das Projekt noch am Anfang ist und damit noch nicht die erforderlichen Ergebnisse vorzuweisen. Sie fragt, ob es andere Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

 

Das wird von Herrn Thomann verneint. Er betont, dass er gerne fördernrde, aber keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich die Anträge zu untersetzen.

 

Herr Richter findet, dass die Beiräte in Zukunft bei den Entscheidungen zu berücksichtigen sind.

 

Frau Wilczynski sieht das positiv, da die Einbindung der Beiräte aus ihrer Sicht für eine qualitative Besserung sorgen könnten.

 

Herr Wellmann fragt, in welcher Funktion die Beiräte hier tätig werden sollten.

 

Frau Eisenblätter sieht hier den Regelungsbedarf in der neuen Richtlinie.

 

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