23.01.2018 - 6 Sonstiges

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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert über die Bitte aus der SPD-Fraktion als Fachbehörde eine kurze Einschätzung zum Bauvorhaben: Griebnitzsee, Stadtgrenze Potsdam-Berlin: Geplante Bebauung des Grundstücks Stubenrauchstr. 34, 14109 Berlin-Wannsee, Flurstück 50: 8-Einheiten Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, zu geben.

 

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist als Grundstückseigentümer des Uferweges am Griebnitzsee betroffen. Die Tiefgarage geht genau an diese Grundstücksgrenze. Die Stadt ist als Nachbarin betroffen. Das verbliebene letzte Mauerstück am Griebnitzsee nnte ggf. eine Frage des Umgebungsschutzes sein.

 

Herr Goetzmann informiert, dass auf planungs- und baurechtlicher Seite keine Stellungnahme erforderlich ist, wenn die Liegenschaft der LHP als Grundstückseigentümer mit dem Vorhaben nicht beschädigt wird oder als Denkmalbehördetig werden muss.

 

Ob die Untere Denkmalschutzbehörde dazu Stellung nehmen wird, kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden, da diese erst einmal Unterlagen angefordert habe. Danach könne eine Beurteilung abgegeben werden, ob die Abgabe einer Stellungnahme notwendig wird.

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