27.02.2018 - 4.5 Flächennutzungsplan-Änderung "Sportplatz Lerche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Er gibt einen Überblick über das Verfahren, die Erforderlichkeit der Flächennutzungsplan (FNP)-Änderung, die in Vorbereitung auf die Baugenehmigung erstellten Gutachten (u. a. zum Denkmalschutz, zu verkehrstechnischen Belangen, zur Schall- und Lichtimmission sowie zum Artenschutz), die Auswertung der förmlichen Beteiligung und den Ausblick des FNP. Auf das Angebot der AWO, die Anpassung der Variante der Nord-Süd-Ausrichtung des Sportplatzes, die von den Anwohnern favorisiert wird, geht er näher ein. Dieses Angebot der AWO wird derzeit durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS), die AWO und den Bereich Umwelt und Natur geprüft. Artenschutzgutachten für den neuen Standort sind beauftragt. Die Untersuchungen sind bis voraussichtlich Mai 2018 abgeschlossen.

Für den FNP seien die Varianten an sich aber erst einmal nicht von Belang. Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung (KOUL) habe die Vorlage in seiner letzten Sitzung am 22.2. mit 5:0:1 befürwortet. Herr Wolfram wirbt auch hier für Zustimmung.

 

 

 

Herr Dr. Plenzke nimmt sein Rederecht wahr. Er stellt die Einschätzung der sieben Anwohnerfamilien am Schneiderweg zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und der Planung eines wettkampftauglichen Großfeldfußballplatzes mit Flutlichtanlage und Vereinshaus am Lerchensteig / Schneiderweg dar. Die Anwohner lehnen aus verschiedenen Gründen den Großfeldfußballplatz an diesem Standort ab und unterstützen die Stellungnahme vom Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, die die vorliegende Planänderung nicht befürworten. Auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten haben Bedenken hinsichtlich der Höhendominanz der Flutlichtanlage. Zudem sei der Standort Lerchensteig sehr weit außerhalb gelegen und für Kinder und Jugendliche schwer zu erreichen. Es gibt keinen Fuß- und Radweg sowie keine Straßenbeleuchtung. Die Lennésche Feldflur ist bei Dunkelheit auch nicht beleuchtet. Der Schallschutz wird an diesem Standort schwer einzuhalten sein und auch Lichtimmission sei ein Problem. Wenn es zur FNP-Änderung kommt, kann es für das Bauvorhaben nur den zuletzt von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) genannten Standort geben. Dieser wäre um ca. 200 m verschoben. Mit dieser Variante könnten die Anwohner sich arrangieren. Hierfür müssten ein alter Flachbau abgerissen und einige alte Eichen fallen. Die Abwägung bestehe also zwischen der Fällung sechs großer Eichen oder ca. 100 Ulmen. Wenn das von den Anwohnern weiter weg liegende Baufeld nicht gewählt wird, werde in Bezug auf die Problematik des Schallschutzes ein Klageverfahren erwogen.

 

 

 

Herr Jäkel verweist auf eine Vereinbarung aus dem KOUL-Ausschuss vom 22.2., die entsprechend auch für den SBV-Ausschuss aufgenommen werden soll: Sofern die Abwägung der Umweltbelange bei dem Alternativvorschlag der AWO nicht gravierend negativer als beim Erstentwurf ausfalle, solle vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr die von der AWO und den Anwohnern bevorzugte Variante präferiert werden.

 

Dagegen spricht sich niemand aus.

 

 

Auf eine Nachfrage von Frau Hüneke zu variantenabhängigen Baumfällungen geht Herr Wolfram ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16) entschieden (siehe Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung „Sportplatz Lerchensteig“ (13/16) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage