27.02.2018 - 4.11 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung (Wiedervorlage) OBR Golm
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Vorsitzende erinnert an die Ersteinbringung der Vorlage in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 13.2.
(Anm. der Protokollantin: Frau Holtkamp informierte in der letzten Sitzung des SBV-Ausschusses, dass sich zur Vorlage noch ein geringfügiger Änderungsbedarf in der textlichen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs ergeben hat, so dass auf eine Teilfläche des Flurstücks 1411 verzichtet werden kann. Ein entsprechendes Austauschblatt wurde an die Mitglieder in der Sitzung am 13.2. ausgegeben.)
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) unterbreitete dort das Angebot, für die nächste Sitzung einen Übersichtsplan über die Golmer Bebauungspläne zur Verfügung zu stellen, um die Standorte zu visualisieren. Diesem Angebot kommt sie nach und zeigt die entsprechenden Bebauungspläne, die in der Präsentation, die dem Protokoll anhängt, enthalten sind.
Sie teilt mit, dass inzwischen auch der Ortsbeirat Golm die Vorlage behandelt und ihr (inkl. Austauschblatt) zugestimmt hat.
Auf eine Nachfrage von Herrn Eichert zur Priorität geht Frau Holtkamp ein.
Der Ausschussvorsitzende stellt die (gem. o. g. Austauschblatt) geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark" ist im Teilbereich Am Feldlerchenwinkel nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2). Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 3).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).
Inklusive der in dem am 13.2. ausgegebenen Austauschblatt vorgenommenen Änderung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46 kB
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383,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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183,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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27,1 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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