27.02.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center", 2. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung (Wiedervorlage - entsprechend Bitte im SBV-Ausschuss 13.02.2018)
- Datum:
- Di., 27.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Vorsitzende berichtet, dass die zu heute geplante nicht öffentliche Behandlung der Angelegenheit im Vorfeld der Sitzung in einem Informationstermin stattgefunden hat. Hier wurde sich darauf verständigt, den in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom 12.12.2017 mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag, der unter Bezugnahme auf die Anlage 3 folgende Ergänzung des Beschlusstextes erhielt, „Die Höhe des höchsten Baukörpers soll die Höhe von 15,50 m nicht überschreiten.“, wie folgt zu ändern:
„Die maximale Gebäudehöhe wird auf 18,50 m ohne zusätzliche Technikaufbauten festgesetzt“.
Der Vorsitzende stellt die Änderung des Änderungsantrages vom 12.12.2017 zur Abstimmung.
Sie wird einstimmig angenommen.
Der Vorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 37 A "Potsdam-Center" ist im Teilbereich Ehemalige Wagenhalle nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 l entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 5).
inklusive der Ergänzung in der Anlage 3:
Die maximale Gebäudehöhe wird auf 18,50 m ohne zusätzliche Technikaufbauten festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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