15.05.2018 - 4.4 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 4.4 und 4.5 werden gemeinsam behandelt.

 

Herr Beyer (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlagen zur Abwägung der Bebauungspläne SAN-P 18 und SAN-P 19 ein und erinnert an die Aufstellung der Bebauungspläne im Juni 2016. Beide Planverfahren dienen der Ausformulierung, Umsetzung und dauerhaften Sicherung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte. Basis der kleinteiligen Entwicklung in diesem Bereich bildet das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Integrierte Leitbautenkonzept und die daraus entwickelten Blockkonzepte. Der 3. Entwurf der Bebauungspläne habe zuletzt vom 29.1.2018 - 02.03.2018 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit gab es 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Die Abwägung weist diese Positionen ausführlich und begründet u.a. aufgrund der zahlreich vorhandenen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zurück. Ferner haben 19 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Die Planung wird überwiegend und mit wenigen Hinweisen befürwortet.

 

Herr Beyer ergänzt, dass insbesondere vorgebrachte wasserwirtschaftliche Belange (Schutz des Grundwassers, Grundwasserströmungsverhalten) durch entsprechende Hinweise in den Bebauungsplänen für die anstehenden Bauvorhaben Berücksichtigung finden konnten.

 

Herr Beyer führt aus, dass der Satzungsbeschluss jetzt noch nicht gefasst werden soll. Vielmehr dient der Beschluss über die vorliegende Abwägung zu den Bebauungsplänen dazu, gegenüber den Investoren im Block III eine rechtliche Verbindlichkeit zu schaffen. Zudem wird gleichzeitig eine rechtliche Basis zur weiteren Vergabe im Block IV gelegt.

 

 

Herr Tomczak äert, dass er Mängel in der Abwägung sehe und verweist auf die fehlende Auseinandersetzung mit dem Bestand. Mit einer Herauslösung aus dem Treuhandvermögen und einer Umsetzung in Erbbaupacht hätte der Zielstellung einer Verhinderung der Privatisierung sowie die Ermöglichung der öffentlichen Nutzung entsprochen werden können.

 

 

Herr Eichert kann den Argumenten seines Vorredners nicht folgen und macht aufmerksam, dass die Abwägung die Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten erfordert. Dies ist durch die Verwaltung erfolgt, so dass die Vorlagen zustimmungsfähig sind.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlagen getrennt zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans SAN-P 18 "Friedrich-Ebert-Straße / Steubenplatz" (gemäß Anlagen 1a und 1b) entschieden.

 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in der weiteren abstimmenden Begleitung zu den Bestbieterkonzepten im Block III das Erfordernis entsteht, zur dauerhaften Sicherung des hohen Anspruchs an die Nutzung und die baulich-gestalterische Qualität, zusätzliche planungsrechtlich festsetzbare Inhalte in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2