18.09.2018 - 4.4 Pachtvertrag Sportplatz Nowawiese

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Bauer erinnert, dass auch dieser Antrag bereits in der vergangenen Sitzung eingebracht worden ist.

 

 

Herr Wapenhans (KIS) berichtet, dass dieser Antrag bereits mehrfach im Werksausschuss KIS behandelt und dort mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist. Mehrere Fakten sprechen gegen eine Umsetzung des Antrages. Die Beleuchtung mit 16 Lampen sei nicht DIN-gerecht machbar. Zudem verweist er auf die starke Blendwirkung. Die gänzliche Übertragung der Haftpflicht auf den Verein sei nicht möglich. Ein Restrisiko würde bei der Stadt als Eigentümerin der Fläche bleiben. Ein entsprechendes Rechtsgutachten liege dem KIS vor. Herr Wapenhans bittet sich dem Votum des Werksausschuss KIS anzuschließen.

 

 

Herr Dr. Bauer äert Unverständnis, dass eine Sportanlage geschaffen wird und dann jedoch von 16.00 bis 22.00 Uhr aufgrund der Dunkelheit nicht genutzt werden könne. Die mit dem KIS in dieser Angelegenheit geführten Gespräche hält er nicht für konstruktiv. Hier solle vielmehr nach einer machbaren Lösung gesucht werden.

 

 

Herr Berlin merkt an, dass die fachliche Abwägung durch den KIS sicher bereits vor der Errichtung erfolgt sei.

 

 

Frau Hüneke und Herr von Osten-Sacken erinnern, dass hier eine Kompromisslösung mit der Stiftung gefunden worden ist, welche lange vorher diskutiert worden ist. Auch die Frage der Beleuchtung ist von Beginn an geprüft worden. Zur Haftungsfrage kann Herr von Osten-Sacken die Aussage von Herrn Wapenhans bestätigen.

 

 

Frau Reimers bekräftigt die Ausführungen ihrer Vorredner. Es war bekannt, dass dies kein optimaler Platz sei. Der Verweis auf die frühzeitig einsetzende Dunkelheit würde auch nur auf einige Monate im Jahr zutreffen.

 

 

Herr Jäkel bestätigt die Ausführungen und stellt als Ausschussvorsitzender den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem SV Concordia Nowawes 06 e.V. Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, einen Pachtvertrag über die Nutzung des Sportplatzes Nowawiese abzuschließen.

 

Dabei ist sicherzustellen:

 

- dass durch die LHP die in der Baugenehmigung vorgesehene Zahl von 16 Lichtstrahlern für die Trainingsbeleuchtung angebracht wird

 

- dass der Verein rechtsverbindlich die Haftpflicht übernimmt  für evtl. eintretende Schäden, die aus der Platznutzung mit einer nicht DIN-gerechten Beleuchtung entstehen

 

- dass der Verein eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweist.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den Sachstand im September 2018 zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.