18.09.2018 - 4.10 Kita Waldstadt II

Beschluss:
vertagt
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Die Tagesordnungspunkte 4.10 Antrag der Fraktion DIE LINKE Kita Waldstadt II und 4.11 Mitteilungsvorlage zum Beschluss 18/SVV/0025 Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Kretzschmar (Geschäftsführer KW-Development) erinnert an seine Ausführungen im Ausschuss im März 2018 und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 18/SVV/0025. Herr Kretzschmar teilt mit, dass mit dem heutigen Tage noch keine gewerblichen Nutzer gefunden werden konnten. Aus diesem Grunde wird gegenwärtig mit der Verwaltung und dem Land versucht, aus diesem Standort einen Verwaltungsstandort zu machen. Hinsichtlich des Bürostandortes sei man mit der Wirtschaftsförderung im Gespräch, so dass nochmals um Aufschiebung r die Bemühungen gebeten wird. Zugleich stellt Herr Kretzschmar dar, dass eine Kita wichtig für die Ansiedlung von Gewerbe sei. Diese würde nur 5 % der Gewerbefläche beanspruchen

 

 

Herr Jäkel bringt den Antrag ein. Er betont, dass mit dem Antrag 18/SVV/0597 das Gewerbegebiet unverändert bleiben solle. Der Antrag stellt lediglich in Aussicht am Rand eine Kita zu ermöglichen.

 

 

Herr Wollmann (Bereich Wirtschaftsförderung) macht deutlich, dass es sich hier um eine P20-Fläche handelt, welche aufgrund ihrer Nutzungseigenschaft, ihres Zustandes, der preislichen Situation und planungsrechtlicher Aspekte besonders geeignet ist, in wichtigen Nutzungssegmenten den prognostizierten Gewerbeflächenzusatzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam bis 2020 zu sichern. Die konsequente Sicherung als P20-Fläche für flächenbeanspruchendes Gewerbe ist weiterhin erforderlich. Die Stadt könne nicht auf Flächen verzichten, die schon eine Einstufung als Gewerbegebiet haben und sollte ihren Schutzstatus beibehalten.

 

 

Frau Jung (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) berichtet, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ seit dem 30.12.2014 rechtsverbindlich ist. Er setzt u.a. ein Allgemeines Wohngebiet (im Bau befindliches Brunnenviertel) sowie eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe 1-3) und ein Gewerbegebiet (GE 4) fest. Eine Verlagerung der Kita aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ in das Brunnenviertel (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124) ist aufgrund des Widerspruchs zu den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 124 aus verwaltungsseitiger Sicht keine Alternative. In dem hier festgesetzten Gewerbegebiet ist eine Kita als Anlage für soziale Zwecke regemäßig unzulässig. Es besteht lediglich die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulassung einer Anlage für soziale Zwecke innerhalb eines Gewerbegebietes.

 

 

Frau Möllendorf (Bereich Planungsrecht) ergänzt, dass die Errichtung einer Kita im Brunnenviertel innerhalb der eingeschränkten Gewerbegebiete nur im Zusammenhang mit einer gewerblichen Einrichtung als sogenannte „Betriebskita“ zulässig wäre. Insoweit ist die planungsrechtliche Zulassung nur bei Bindung der Kita an einen auf den GE-Flächen anzusiedelnden gewerblichen Betrieb möglich. Herr Jäkel erkennt in diesen Äerungen Widersprüche zur Darstellung des gleichen  Sachverhaltes im Frühjahr diesen Jahres durch die Verwaltung.

 

 

Nach kurzer Diskussion beantragt Herr Heuer die Zurückstellung des Antrages 18/SVV/0597. Dem Antrag auf Zurückstellung wird mit 5/0/2 entsprochen.

 

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