11.12.2018 - 5.6 Radwegekonzept für die Erich-Mendelsohn-Allee

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Eichert bringt den Antrag ein und führt aus, dass die Entwicklung in der Erich-Mendelsohn-Allee zwischen der Erwin-Barth-Straße und der Pappelalle zeige, dass es für Radfahrer zunehmend schwierig wird die Fahrbahn zu benutzen. Das liegt daran, dass der ruhende Verkehr die Straßenränder nutzt und die Radfahrer dadurch in die Straßenmitte ausweichen müssen. Ebenso habe sich durch das ordnungswidrige Parken auf beiden Seiten der Fahrbahn eine gefahrenträchtige Situation für Radfahrer entwickelt. Intention des Antrages sei es, die Sicherheit für Radfahrer durch beispielsweise Radfahrstreifen oder andere geeignete Maßnahmen zu erhöhen.

 

 

Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) führt aus, dass die Erich Mendelsohn Allee zwischen der Pappelallee und der Erwin-Barth-Str. als Tempo 30 Strecke ausgewiesen ist. Fehlende Straßenmarkierungen wurden in der Zwischenzeit aufgetragen und die Lichtsignalanlagen werden in Betrieb genommen, sobald die Bahnaufsicht die Genehmigung erteilt hat. Auch der ruhende Verkehr ist durch Markierungen und Ausweisung von Parkverboten optimiert worden. Die Sicherheit für Radfahrer wird sich damit deutlich erhöhen. Der im Antrag vorgeschlagene Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr ist nicht vorgesehen und wird auch nicht für erforderlich gehalten.

 

 

 

Herr Eichert erklärt den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Reduzieren