25.01.2018 - 6.2 Versorgungsquote für die Offene Kinder- und Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.01.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Tölke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr Ströber fragt, ob bei Anwendung der alten Berechnung mehr Plätze herauskommen würden.
Herr Kolesnyk bestätigt dies.
Herr Schmolke macht deutlich, dass auch die speziellen Bedarfe berücksichtigt werden.
Herr Otto weist darauf hin, dass man damit eine gute Versorgungsquote hätte. Quantitativ ist die Stadt Potsdam aus seiner Sicht gut aufgestellt.
Herr Wollenberg beantragt, in der Beschlussformel zu ergänzen: „Für mindestens 6,61 Prozent...“ Es soll auch angestrebt werden, dies sozialraumscharf anzuwenden.
Herr Liebe macht deutlich, dass die AG Jugendförderung daran arbeitet, die neuen Ansprüche zu erarbeiten. Er schließt sich den Änderungsantrag von Herrn Wollenberg an. Die Spezifizierung sollte durch die AG Jugendförderung bearbeitet werden.
Herr Tölke erinnert daran, dass neben der Quotenberechnung auch die Zukunft der Jugendarbeit betrachtet werden müsse. Jugendarbeit findet nicht nur in Jugendklubs statt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass es sich hier um den räumlichen Bedarf nicht um den personellen Bedarf handelt.
Er stellt den Änderungsantrag von Herrn Wollenberg zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:14
Herr Wollenberg beantragt folgende Ergänzung zum Antrag:
Im Rahmen erforderlicher Ausbaumaßnahmen wird eine bedarfsgerechte Verteilung in den Sozialräumen angestrebt.
Herr Kolesnyk stellt den Ergänzungsantrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:14
Anschließend stellt Herr Kolesnyk die so ergänzte Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam sichert die Angebotspalette für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 (2) SGB VIII auf der Grundlage folgender Versorgungsquote:
Für mindestens 6,61 Prozent der 9- bis unter 21-jährigen Potsdamer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden Plätze in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen erforderlicher Ausbaumaßnahmen wird eine bedarfsgerechte Verteilung in den Sozialräumen angestrebt.