22.03.2018 - 3 Informationen des Jugendamtes

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Herr lke informiert, dass sich r das Schuljahr 2018/2019 32 Potsdamer Schulen mit insgesamt 68 Projekten um die Förderung von PLUS-Projekten beworben haben. Die Schulen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Regionen:

Region 1 = 10 Schulen

Region 2 = 11 Schulen

Region 3 = 11 Schulen

 

Herr lke weist darauf hin, dass die sanitären Verhältnisse auf dem Abenteuerspielplatz Abenteuerspielplatzes „Blauer Daumen“ durch den Träger SPI seit längerem kritisiert wurden und dringend Abhilfe geschaffen werden musste. Aus diesem Grund suchte der Träger im Januar 2018 das Gespräch mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS) und stellte einen Antrag auf Investitionen für ein kleines Funktionsgebäude.

Das beabsichtigte Vorhaben und somit die kurzfristige Aufnahme der erforderlichen Mittel in Höhe von 200.000 Euro in die Änderungsliste des Haushaltes 2018 wurden befürwortet

 

Herr Boede fragt, ob es konzeptionelle Änderungen gibt. Dies wird von Herrn Tölke verneint.

 

Herr Tölke informiert, dass der Termin mit dem Gutachter zur ortsüblichen Miete am 23.03.2018 im Jugendamt stattfindet. Über das Ergebnis wird der Jugendhilfeausschuss informiert.

 

Herr Wernicke (FB Kinder, Jugend und Familie) gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die aktuelle Kitaplatz-Situation in der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei teilt er mit, dass im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zwei potenzielle Standorte für modulhafte Erweiterungen identifiziert wurden, um verhältnismäßig kurzfristig zusätzliche Plätze zu schaffen. Drei weitere Standorte werden durch den Kommunalen Immobilienservice (KIS) geprüft. Anschließend stellt er den Stand der Kita-Bedarfsplanung 2018/2019 vor und gibt einen Überblick über die Kita-Ausbauplanung.

 

Herr Otto fragt, wie der Integrationsgedanke erfüllt wird, wenn Kinder in den Gemeinschaftsunterkünften betreut werden. Er stellt fest, dass eine Erhöhung der Gruppengröße aus seiner Sicht zur Verschlechterung der Betreuungssituationhrt.

 

Herr Wernicke erklärt, dass es Ziel ist, alle Kinder in einer Kita zu betreuen. Ein Betreuungsangebot in Gemeinschaftsunterkünften kann unter bestimmten Bedingungen bedarfsgerecht sein, kann aber eine Kita-Betreuung nicht ersetzen.

Bezüglich der Gruppengrößen macht er deutlich, dass die Qualität nicht abgemindert werden soll. Es muss hier gemeinsam mit den Trägern für einen befristeten Zeitraum eine Lösung gefunden werden, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.

 

Frau Dr. Müller fragt nach dem Stand der Planung r die Kita in Fahrland. Sie hat Informationen, dass die Firma Semmelhaack erst Anfang 2019 die Planungsunterlagen einreichen will. Dies ist ein langer Zeitraum.

Mit Bezug auf die Vorlage zur Kita-Planung 2018/2019, die der Stadtverordnetenversammlung im 4. Quartal 2018 vorgelegt werden soll, fragt sie, welche Möglichkeiten der Regulierung im Haushalt dann noch bestehen.

 

Herr Schubert betont, dass ein Nachtragshaushalt hier die einzige Möglichkeit der Nachregulierung darstellt. Die Landeshauptstadt Potsdam ist verpflichtet, einmal jährlich eine Kita-Planung vorzulegen.

Beim Kita-Bau in Fahrland ist ein fremdes Grundstück betroffen, bei dem eine Durchwegung geschaffen werden muss.

 

Herr Marquardt fragt mit Verweis auf die freien Kita-Plätze in Drewitz, ob es eine Tendenz gibt, dass Drewitzer Eltern ihre Kinder in andere Sozialräume in Einrichtungen bringen.

 

Herr Wernicke erklärt, dass Drewitz bezüglich der Infrastruktur sehr gut versorgt ist. Deshalb gibt es dort freie Plätze.

 

Herr Liebe macht darauf aufmerksam, dass von Tagespflegepersonen auch unterjährig Kinder an Kitas abgeben werden müssen. Dies führt für Eltern immer wieder zu Problemen. Er regt an, hier die entsprechenden Plätze in den Einrichtungen freizuhalten. Die Vernetzung von Tagespflege und Kita muss langfristig mitgedacht werden.

Er macht auch deutlich, dass die Randgemeinden wie z.B. Potsdam-Mittelmark Kinder zur Betreuung nach Potsdam schicken.

 

Herr Schubert teilt mit, dass es derzeit eine Planung für eine gemeinsame Einrichtung in Schwielowsee gibt.

 

Frau Laabs betont, dass die Situation in den Potsdamer Kitas aus ihrer Sicht seit Jahren dramatisch ist. Eine Erhöhung der Gruppengrößen verschärft die Situation, auch vor dem Hintergrund fehlenden Personals.

Sie fragt, wie die Erweiterung von Einrichtungen durch Modulanlagen angedacht ist. Wo soll das Personal herkommen?

 

Herr Schubert erinnert an den Bericht im Jugendhilfeausschuss von Frau Spiegel (Agentur für Arbeit) zur aktuellen Bewerbersituation im Erzieherbereich. Die Aufgabe der Kommune ist es, mit dem Kita-Träger gemeinsam dafür zu sorgen, dass genügend Betreuungsplätze vorhanden sind.

Die Personalgewinnung kann nur über die Ausbildung von Personal geregelt werden.

 

Herr Tölke ergänzt, dass dies nicht nur ein Brandenburger Problem ist.

 

Frau Kahl fragt, wie lange die Befristung bei der Erhöhung von Gruppengrößen andauert.

 

Herr Wernicke erklärt, dass diese ein ober zwei Jahre andauern können. Er weist darauf hin, dass Gebäude maximal zulässige Kinderzahlen haben. Wenn diese überschritten werden, sind u.a. das Brandschutzkonzept und andere Rahmenbedingungen zu verändern.

 

Frau Kahl verweist auf die sog.cksteller“, deren Zahl erst sehr spät feststeht. Sie fragt, wie trotzdem sichergestellt werden kann, dass im kommenden Kita-Jahr genügend Plätze vorhanden sind.

 

Herr Wernicke erklärt, dass hier ein Mittelwert gebildet wird, um die Zahl zu berechnen.

 

Herr Kulke bittet, die Präsentation als Anlage zum Protokoll zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Boede bittet um Aussagen zu Kinderbetreuungsangeboten in Gemeinschaftsunterkünften.

 

Herr Schubert macht darauf aufmerksam, dass die Bewohner bis zu 13 Monate in den Gemeinschaftsunterkünften leben. Er betont, dass die Kinderbetreuung dort lediglich eine Alternative ist, wenn keine Kita-Plätze vorhanden sind.

 

Herr Liebe macht deutlich, dass die Überbelegung in Kitas auch in der AG Kita thematisiert wird. Die Mehrzahl der Kitaträger ist nicht bereit, die Bedingungen in den Einrichtungen noch schlechter zu stellen. Er macht aber auch auf das bestehende Dilemma aufmerksam.

 

Frau Ukrow berichtet, dass am 23.02.2018 von 9:00 bis 16:30 Uhr im Bürgerhaus am Schlaatz die Fachtagung "Chancengerechtigkeit für alle Kinder in der Landeshauptstadt Potsdam" stattgefunden hat. Der Fachtag wurde durch das Deutsche Kinderhilfewerk gemeinsam mit der Landeshauptstadt Potsdam organisiert und war ein großer Erfolg. Es gab ca. 100 Teilnehmende. Sie verweist auf das Live-Protokoll, dass an der Wand des Sitzungsraumes ausgengt wurde.

Frau Ukrow weist darauf hin, dass Kinderarmut ein bundesweites Thema ist. Wichtig ist hier auch die Stärkung der Kompetenzen der Eltern.

Die Landeshauptstadt Potsdam engagiert sich seit vielen Jahren gegen Kinderarmut. Die Kinderarmutsquote liegt in der Landeshauptstadt Potsdam bei 16 %.

 

Frau Dr. Müller verweist auf die guten Ergebnisse, macht aber deutlich, dass zukünftig darauf geachtet werden sollte, dass mehr Zeit für Dialoge bleibt. Dies ist beim Fachtag etwas zu kurz gekommen.

 

Herr Schubert stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Stand Elternbeiträge dar und erläutert die chsten Schritte. Er betont, dass ab dem 01.08.2018 eine gemeinsame Elternbeitragsordnung gelten soll.

Herr Schubert weist darauf hin, dass Uneinigkeit zum § 16 (3) KitaG (siehe Folie 7) gibt. Hier muss gemeinsam nach einem Weg gesucht werden, da es unterschiedliche Rechtauffassungen gibt. Eine Klärung kann ausschließlich der Gesetzgeber auf Landesebene herbeiführen.

Er teilt mit, dass er beabsichtigt, noch vor dem 12.04.2018 die Potsdamer Landtagsabgeordneten zu einem Gespräch einladen, um die Position der Landeshauptstadt Potsdam darzustellen.

Herr Schubert weist auf die terminlichen Herausforderungen hin. Er wirbt dafür, dass die Abstimmung in den Fachausschüssen entgegen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vorab erfolgt, da der Beschluss in der SVV am 06.06.2018 dringend erforderlich ist.

Abschließend erläutert er die Schritte, die noch erarbeitet werden müssen.

 

Herr Siegert stellt die Trägersituation dar und informiert, dass bereits mehrere Trägerberatungen stattgefunden haben, um ein Meinungsbild einzufangen.

Er stellt die drei unterschiedlichen Varianten vor. Alle Träger sind sich einig, eine einheitliche Satzung für die Landeshauptstadt Potsdam haben zu wollen.

Die Stellungnahme wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Frau Kahl berichtet, dass am 21.03.2018 eine Veranstaltung mit mehr als 40 Elternvertretern durchgeführt wurde. Es konnte sich auf ein Meinungsbild geeinigt werden.

Das Meinungsbild der Elternvertreter wird als Anlage zum Protokoll ausgereicht.

 

Herr Schubert betont, dass Rechtkonformität durch den Gesetzgeber oder Gerichte festzustellen ist. Deshalb schlägt er vor, das Land zu einer Regelung aufzufordern. Er macht auch deutlich, dass er die Fraktionsvertreter gebeten hat zu überlegen, wie mit § 16 (3) KitaG umgegangen werden soll.

Sollte es in der Landeshauptstadt Potsdam keine Einigung bezüglich § 16 (3) geben, wird es eine Rechtsunsicherheit geben. Andernfalls kann es keine einheitliche Elternbeitragsordnung für die LHP geben.

 

Herr Wollenberg schlägt vor, Klarstellung vom Gesetzgeber zu verlangen.

Er regt an, als Ausschuss darüber nachzudenken, dem Gesetzgeber die Position darzulegen und eine Entscheidung zu verlangen.

 

Frau Kahl macht deutlich, dass diese Klarstellung vom Gesetzgeber wohl nicht kommen wird.

 

Herr Kolesnyk wird den Brief verfassen.

 

Frau Kahl betont, dass im Falle der Aufnahme der Gebäudekosten in die Kalkulation der Verjährungsverzicht gegenüber den Eltern erklärt werden sste.

 

Frau Laabs macht deutlich, dass nicht in allen Kitas die Informationsbriefe an die Eltern ausgereicht werden.

 

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