22.03.2018 - 7 Widerruf der Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Ukrow bringt die Drucksache ein und begründet diese. Sie betont, dass es Einvernehmen mit dem Träger gibt. Der Träger ist ehrenamtlich tätig und wird nach wie vor seine vorbildliche Arbeit durchführen.

 

Herr Kulke fragt, wie das Jugendamt den Träger unterstützt hat.

 

Frau Ukrow betont, dass es Unterstützungsangebote gab.

 

Herr Kolesnyk ergänzt, dass sich auch der Unterausschuss damit befasst und dem Widerruf der Aberkennung aufgrund der Herstellung des Einvernehmens mit dem Träger zugestimmt hat.

Er stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Anerkennung des Trägers Verkehrswacht Potsdam e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wird hiermit widerrufen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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