22.03.2018 - 6 Fortschreibung Richtlinie zur Ausgestaltung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) erinnert an die Vorstellung der Evaluationsergebnisse im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2017. Die dort vorgestellten Ergebnisse sind in die vorliegende Satzung eingeflossen. Frau Elsaßer erläutert die Veränderungen.

 

Frau Kahl zu Vertretungsmodell, spricht das Vertretungsmodell an und fragt, wie das Modell von Seiten der Tagespflegepersonen bewertet wird

 

Herr Kolesnyk schlägt vor, über die Ergebnisse der Erprobung der Kooperationen im Rahmen der Evaluation zu berichten.

 

Frau Elsaßer erklärt, dass zum Ende des Jahres eine Evaluation erfolgt. Ein Zwischenbericht kann aber zur Sommerpause gegeben werden.

 

Her Kolesnyk schlägt vor, das Zwischenergebnis dem Jugendhilfeausschuss vor der Sommerpause vorzustellen.

Er stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Potsdam (RKindertagespflege) inklusive Anlage 1 tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Richtlinie vom 01.04.2017 tritt mit Inkrafttreten der o. b. Richtlinie außer Kraft.

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen spätestens alle zwei Jahre unter Beachtung der bundes- und landesweiten Entwicklungen zu überprüfen. Insbesondere sind in einzelnen Kostenbereichen für die Bestimmung von Pauschalen die Aufgaben/Leistungen unter dem Gesichtspunkt von Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, modellhaft weiterführend mit den freien Trägern zu kooperieren.

 

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9788&TOLFDNR=116849&selfaction=print