31.05.2018 - 8 Elternbeitragssatzung vom 01.08.2018

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Herr Schubert informiert, dass er in der letzten Sitzung AG Elternbeiträge am 22.05.2018 die beiden Elternbeitragssatzungen rückwirkend zum 01.01.2016 und für die Zukunft ab 01.08.2018 mündlich vorgestellt hat.

In Folge dessen wurde im Hauptausschuss am 30.05.2018 folgender Antrag vorgestellt:

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Vorbereitung einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Option einer Rückzahlung von Beiträgen für die Kindertagesbetreuung folgende Sachverhalte zu klären:

  1.                    Klärung, ob und inwiefern ein Rechtsanspruch auf Rückerstattungen besteht.
  2.                    Klärung des Ermessensspielraums auf freiwillige Rückerstattungen mit der Kommunalaufsicht und der Fachaufsicht.

Termin: Hauptausschuss Ende Juni 2018

  1.                    Ermittlung der finanziellen Auswirkungen für den aktuellen Doppelhaushalt und die Jahresabschlüsse seit 2016 (ggf. Rückstellungen und Vorschläge für Deckungen);
  2.                    Erstellung einer belastbaren Beitragstabelle für die Jahre 2016 bis 2018 einschließlich des zulässigen Höchstbeitrages unter Berücksichtigung aktuell vorliegender, glichst beschiedener Betriebskostenabrechnungen des jeweils aktuellen Immobilienbestandes in Varianten

Termin: Stadtverordnetenversammlung September 2018“

 

Der Antrag soll in der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2018 beschlossen werden.

Herr Schubert erinnert daran, dass der Rechtsanwalt Herr Dr. Baum in der Sitzung der AG Elternbeitragsordnung am 30.01.2018 seine Ergebnisse zu den Fragen aus dem Fragenkatalog des Kita-Elternbeirates vorgetragen hat.

Die Punkte 3 und 4 des soeben vorgestellten Antrages müssten getauscht werden. Es muss auch gesagt werden, welches Modell gerechnet werden soll.

 

Herr Schubert betont, dass seine Aussage bezüglich der zurück zu zahlenden Beiträge nach wie vor gilt und nicht zurückgezogen ist oder werden soll.

Mit Verweis auf die vorliegende Drucksache zur Elternbeitragssatzung ab dem 01.08.2018 macht er deutlich, dass diese bereits im Geschäftsgang war, als bekannt wurde, dass Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg empfohlen hat, den § 17 Abs. 4 KitaG zu streichen. Mit Protokoll vom 25.05.2018 wurde der Beschluss des Ausschusses bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Vorlage der Verwaltung bereits zur Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2018 eingereicht.

Nach Beschluss der Gesetzesnovelle durch die Landesregierung am 30.05.2018 hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie den Auftrag erhalten, Empfehlungen für eine Elternbeitragsordnung für die Träger von Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten.

Herr Schubert verweist auf die Anlage 3 der Drucksache, die nicht herausgenommen werden kann. Dies belegt auch die Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zum  § 16 Abs. 3, der geltende Grundlage ist.

Parallel sollte die Normenkontrollklage der AWO gegen die LHP möglichst in der Neufassung berücksichtigt werden.

Als Anlage wird auch der Rechenweg dargestellt, nach dem die Höchstbeiträge errechnet wurden. Aktuell liegen nur die Betriebskostenabrechnungen 2010 vollständig vor, da dazu mit einigen Trägern noch Rechtsstreitigkeiten offen sind. Klar ist aber, dass sich seit dem die Betriebskosten verändert haben.

Die Form der Ermittlung der Kosten ist in der Vorlage erläutert. Was nicht nachkalkuliert werden konnte, waren die Erhöhungen der Personalkostenschlüssel in den letzten Jahren. Beim Verfahren hat sich die LHP an der Stadt Brandenburg/Havel orientiert.

Es wurde auch ein Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten im Land Brandenburg vorgenommen.

Beim Mindestbeitrag sollen bis zu einem Bruttoeinkommen 22.000 Euro keine Beiträge erhoben werden. Dann wird mit der doppelten he der häuslichen Ersparnis begonnen. Ausgenommen die Einkommensgruppen, bei denen sich dadurch der Beitrag gegenüber der bisherigen Regelung erhöhen würde.

Bei den Höchstbeiträgen gab es gegenüber den anderen kreisfreien Städten im Land Brandenburg einen kleinen Aufschlag, da in der LHP das Durchschnittseinkommen um 9 % höher ist. Das beitragsfreie Kita-Jahr wurde ebenfalls eingearbeitet.

 

Herr Siegert trägt die Stellungnahme der AG Kita vor (siehe Anlage). Er weist darauf hin, dass es bereits mehrere Nachfragen und Aufforderungen von Eltern gibt, für die bisherige Satzung eine Lösung zu finden und ggf. Rückerstattungen vorzubereiten.

Er bittet die Stadtverordneten darauf zu achten, dass die alte Satzung zum 31.07.2018 aufgehoben wird.

Die AG Kita spricht sich für eine einheitliche Empfehlung für alle Träger aus, um eine Gleichbehandlung zu erlangen. Viele Träger wären personell aufgrund des Arbeitsaufwandes nicht in der Lage eine eigene Beitragssatzung zu entwickeln.

Zur Beitragstabelle bittet die AG Kita die Bezeichnung „Jahresbruttoeinkommen“ zu korrigieren in „anrechenbares Jahreseinkommen“.

Des Weiteren  muss der Essengeldbeitrag für Tagespflege mit der Richtlinie zur Tagespflege abgeglichen und angepasst werden.

Er verliest den einstimmig gefassten Beschluss der AG Kita. Die Stellungnahme der AG Kita wird als Anlage zum Protokoll ausgereicht.

 

Frau Kahl erklärt, dass die Stellungnahme des Kita-Elternbeirates als Anlage zum Protokoll ausgereicht werden soll.

Sie erinnert daran, dass der Kita-Elternbeirat am 12.10.2017 im Jugendhilfeausschuss auf Fehler in der Elternbeitragsordnung hingewiesen hat. Anfang November 2017 wurde dies durch das MBJS bestätigt. Sie dankt Herrn Schubert, der sich daraufhin umgehend den Eltern gestellt hat, um eine Lösung zu finden.

Sie gibt einen kurzen Abriss zur Chronologie. Sie weist darauf hin, dass der Kita-Elternbeirat ein Anhörungsgremium ist und jederzeit angehört werden muss. Er hat keine Entscheidungsbefugnis.

Sie bittet die Verwaltung, in die Begründung zur Vorlage noch einen Satzung zum Essengeld aufnehmen.

Frau Kahl weist darauf hin, dass es gravierenden Unterschiede bei den Platzkosten gibt. Neu errichtete Kitas sind wesentlich teurer als Bestandsgebäude. Deshalb dürfen aus Sicht des Kita-Elternbeirates die Gebäudekosten nicht einbezogen werden.

Nach dem jetzigen Modell finanzieren Eltern, deren Kinder in Einrichtungen mit niedrigerem Standard betreut werden, auch für die Kinder in Einrichtungen mit hohem Standard die Platzkosten mit.

Des Weiteren bittet sie um Aufnahme in die Beschlussvorlage, dass die Verjährung nicht erklärt werden soll. Sie fragt, ob die Zusagen bezüglich der Rückzahlungen für 2014 und 2015 nun keinen Bestand mehr haben. Dabei bezieht sie sich auf die Presseinformationen zum Treffen der Fraktionsvorsitzenden, an dem Herr Schubert nicht beteiligt war.

 

Herr Kolesnyk stellt klar, dass an der genannten Sitzung Herr Exner als Bürgermeister in Vertretung für den Oberbürgermeister teilgenommen hat, da der Oberbürgermeister aufgrund eines anderen Termins verhindert war.

 

Herr Schubert macht deutlich, dass auch für die rückwirkende Satzung weitgehend Konsens bestehen muss. Der Vorschlag zur rückwirkenden Satzung wurde nur zurückgehalten, um einen Konsens zu erreichen.

 

Herr Wollenberg fragt Herrn Siegert, ob die Träger die Variante mit der Kappung bei 92.000 Euro mittragen.

Herr Siegert bestätigt, dass dies als Kompromiss mitgetragen wird.

 

Herr Wollenberg betont, dass die Fragen der Fraktionsvorsitzenden im Hauptausschuss am 30.05.2018 bereits in der AG Elternbeitragsordnung besprochen wurden.

Ihm ist bewusst, dass die Frage zu den Immobilienkosten weiter strittig bleibt. Dies kann nur gerichtlich geklärt werden. Nicht hinzunehmen ist, wenn rückwirkend die Spielregeln zu Gunsten der Stadt verändert werden. Die Stadt hat die Pflicht, ihren Fehler zu beheben.

 

Herr Liebe betont, dass in der AG um Kompromisse gerungen wurde.

Er weist darauf hin, dass kleine Einrichtungen, die als Elterninitiative geführt werden, durch Klagen personell völlig überfordert wären. Er wirbt dafür, entsprechend dem Votum der AG Kita das Handeln des Beigeordneten zu unterstützen. Es sollte den Eltern zeitnah ein klares Votum bezüglich der Rückzahlungen im Sinne der Kindertagesbetreuung vorgelegt werden.

 

Herr Boede betont, dass die Fraktion Die Andere sich deutlich dafür ausspricht, nicht unrechtmäßig bei der ckzahlung weniger Geld auszuzahlen, als rechtlich möglich. Solange der Verdacht besteht, Gelder zurückzuhalten, wird das Vertrauen auch in die neue Satzung nicht bestehen. Aus seiner Sicht wäre das Betrug.

 

Herr Schubert bittet Herrn Boede, darauf zu achten, dass er nicht für die Fraktion Die Andere, sondern für den Migrantenbeirat im Jugendhilfeausschuss sitzt.

 

Herr Otto warnt davor, im Zusammenhang mit der Elternbeitragsordnung von Betrug zu sprechen. Seinerzeit waren allen bemüht, die unteren Einkommensgruppen zu entlasten. Jetzt sollte darauf geachtet werden, dass die Rückzahlungen erfolgen.

 

Frau Kahl macht deutlich, dass nicht dokumentiert ist, wer bei der derzeit gültigen Satzung die Entscheidung zur Beitragsrechnung getroffen hat. Sie erklärt, dass es bei den Eltern derzeit die Wahrnehmung gibt, dass sie mit der Rückzahlung ein zweites Mal betrogen werden sollen.

Sie bittet, der Stadtverordnetenversammlung beide Varianten, also eine Beitragstabelle bis 92.000 Euro und eine bis 146.000 Euro vorzulegen.

 

Herr Schubert macht darauf aufmerksam, dass der Begriff „Betrug“ strafrechtlich relevant ist. Er bittet, dies bei der Wortwahl zu beachten und weist ein Betrugsverhalten der Verwaltung energisch zurück.

 

Frau Dr. Müller bittet, die Sache systematisch zu betreiben und in einem hohen Maß von Konsenshigkeit voranzubringen. Sie findet bedauerlich, dass nicht das eingelöst werden kann, was bei der noch gültigen Satzung besprochen wurde.

Die Frage nach anrechenbarem Elterneinkommen sollte betrachtet und evaluiert werden. Die noch offenen Fragen sind unbefriedigend.

 

Herr Kolesnyk weist darauf hin, dass sich der Jugendhilfeausschuss am 22.06.2018, 15:00 Uhr zur Klausur trifft. Im Vorfeld sollte eine Sondersitzung zur Elternbeitragsordnung durchgeführt werden.

Bereits vorher sollten die offenen Fragen geklärt werden.

 

Herr Schubert schlägt vor, dass in Vorbereitung der nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung vorbereitet wird. Alle Fragen zur Empfehlung für die Elternbeitragsordnung Kita und die Satzung für die Tagespflegebetreuung ab 01.08.2018 sollten bis zum 05.06.2018 bei Frau Spyra eingereicht werden. Die Antwort der Verwaltung erfolgt bis zum 18.06.2018.

Er verweist auf die schwierige personelle Situation im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, aufgrund des krankheitsbedingten Fehlens von Frau Elser und Herrn Bauch.

 

Herr Wollenberg schlägt vor, den Vortrag von Herrn Siegert bis zum 22.06.2018 allen JHA-Mitgliedern vorzulegen.

 

Herr Schubert schlägt vor, dass Frau Spyra am 01.06.2018 die Stellungnahmen der AG Kita und des Kita-Elternbeirates allen JHA-Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung stellt.

 

Herr Kolesnyk bittet um Abstimmung, darüber, dass am 22.06.2018, 15:00 Uhr eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses zum Thema Elternbeiträge durchgeführt wird. Im Anschluss an die Sondersitzung wird dann die Klausur durchgeführt.

 

Dem Vorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Schubert dankt Frau Kahl und Herrn Siegert sowie allen Mitgliedern der AG Elternbeitragsordnung für ihre engagierte Mitarbeit, trotz der aufgetretenen Schwierigkeiten. Er dankt auch den Mitarbeitenden des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.

 

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