28.06.2018 - 8 Rückzahlung von im Rahmen der Satzung für die I...

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Herr Kolesnyk bittet um Abstimmung darüber, dass Frau Frenkler heute auch für die AWO Rederecht bekommt.

Er weist darauf hin, dass die Drucksache 18/SVV/0419 „Entscheidungsgrundlage Kitabeitragsrückzahlungen“ am 27.06.2018 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Der Beschluss wurde als Tischvorlage an alle JHA-Mitglieder ausgereicht.

Zum Antrag 18/SVV/0417 „ckzahlung rechtwidriger Kita-Elternbeiträge“ wurde eine neue Fassung als Tischvorlage ausgereicht.

Des Weiteren weist Herr Kolesnyk darauf hin, dass als Tischvorlage die Mitteilungsvorlage 18/SV/0467 „Freiwillige Regulierung möglicher Rückzahlungsforderungen der Elternbeiträge ab dem Jahr 2016 ausgereicht wurde. Diese wurde am 27.06.2018 als Tischvorlage in der Stadtverordnetenversammlung ausgereicht.

Die MV wurde gestern als TV in der SVV ausgereicht.

Herr Kolesnyk macht darauf aufmerksam, dass die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses noch vor der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stattfindet.

 

Herr Kulke bringt den Antrag 18/SVV/0417 ckzahlung rechtwidriger Kita-Elternbeiträge“ ein und begründet ihn.

 

Herr Tölke stellt die Mitteilungsvorlage 18/SV/0467 „Freiwillige Regulierung möglicher Rückzahlungsforderungen der Elternbeiträge ab dem Jahr 2016 vor. Er macht deutlich, dass sich die Politik für eine der fünf möglichen Varianten entscheiden soll.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, die die Mitteilungsvorlage in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2018 zu behandeln, um diese vorher in den Fraktionen beraten zu können. Der Jugendhilfeausschuss sollte dann eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung geben.

 

Herr Kolesnyk stimmt dem Vorschlag von Frau Dr. Müller zu.

 

Frau Kahl fragt, wer an der Erarbeitung der Mitteilungsvorlage mitgewirkt hat.

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass die Vorlage durch den Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung erstellt worden ist.

 

Frau Kahl bittet darauf zu achten, dass die Personalkostenzuschüsse des örtlichen Trägers nicht eingerechnet werden dürfen.

 

Herr Tölke erklärt, dass bei allen Vorschlägen davon ausgegangen ist, dass § 16 Abs. 2 KitaG heraus gerechnet wird.

 

Frau Frenkler (für die AWO) betont, dass sie mit einem großen Teil der Kita-Träger besprochen hat. Die Einigung auf Rückzahlung wird begrüßt. Der Antrag der Fraktion DIE aNDERE ist aus Sicht der Träger am klarsten formuliert und wird unterstützt.

Bis zur Klärung der offenen Fragen sollte die AG Elternbeitragsordnung weitertagen, um bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2018 eine gemeinsame Lösung zu finden. Der gemeinsame Prozess sollte fortgesetzt werden.

Die Variante 5 der Mitteilungsvorlage scheint in Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion DIE aNDERE für die freien Träger am sinnvollsten. Des Weiteren macht sie deutlich, dass die Korrektur der Beitragstabelle ab 01.01.2016 befürwortet wird.

Frau Frenkler betont, dass sie einen Tag vor der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung erfahren, dass es Rechtsgutachten gibt. Diese liegen weder den Trägern noch den Eltern vor. Sie fordert, diese einsehen zu können.

 

Herr Liebe unterstützt den Vorschlag von Frau Frenkler. Er wirbt dafür, die AG Elternbeitragsordnung auch weiterhin einzuberufen.

Im Rahmen der Einvernehmensherstellung bittet er schnellstmöglich um Kenntnisgabe der beschlossenen Fassung der Drucksache.

Er bittet, die Frage der Gutachten zu klären. Wenn es diese gibt, sollten diese zur Kenntnis gegeben werden.

 

Frau Kahl bittet ebenfalls um Kenntnisgabe der Gutachten. Der KiTa-Elternbeirat bittet um eine schriftliche Einschätzung des Rechtsamtes Potsdam bzw. der Kanzlei LOH (Dr. Christoph Baum) zur Frage der Umlegbarkeit von Kosten der Mittagsverpflegung auf die Elternbeiträge. Dies betrifft sowohl die Empfehlung zur EBO vom 01.08.2018 als auch die Rückerstattung. Konkret geht es um die Pauschalen aus der

  • Kita-Finanzierungsrichtlinie 2005, Anlage Seite 2 (zu § 6 Abs. 4 KitaFR, Zuschuss zum Küchenpersonal 359/251/144 Euro pro Kind/Jahr je nach Versorgungsart) bzw.
  • Kita-Finanzierungsrichtlinie 2012, Seite 14 (zu §6, Zuschuss zum Küchenpersonal 370/330/140 Euro pro Kind/Jahre je nach Versorgungsart) bzw.
  • Kita-Finanzierungsrichtlinie 2017, S. 9 (§7 Abs. 1 A 393/262 Euro pro Kind/Jahr je nach Versorgungsart).

Welche der o.g. Kita-Finanzierungsrichtlinien für die Zukunft und Rückerstattung zur Anwendung kommt, ist bitte zu erläutern. Sollte eine gegenteilige Rechtsmeinung zum Gutachten von Dr. Christoph Baum für das MBJS „Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge gemäß § 17 KitaG“, Seite 15ff, eingenommen werden, bittet der KiTa-Elternbeirat ebenfalls um Ausführung.

Der KiTa-Elternbeirat bittet um eine schriftliche Einschätzung des Rechtsamtes Potsdam bzw. der Kanzlei LOH (Dr. Christoph Baum) zum Urteil des Landgerichtes Potsdam (Aktenzeichen 7 S 163/17) zur Frage der Geschwisterkindermäßigung. Das Urteil besagt, dass § 5 Abs. 3 der Kita-Satzung dahingehend auszulegen ist, dass sich der Elternbeitrag pro unterhaltsberechtigtem Kind der Eltern verringert. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut „jeweils 20 Prozent pro Kind“. Für jedes einzelne unterhaltsberechtigte Kind hat ein Abzug von 20 % zu erfolgen. Bei 2 Kindern ergibt sich beispielsweise eine Ermäßigung von 40% für jedes Kind, bei 3 Kindern 60% Ermäßigung je Kind. Es sind die Auswirkungen auf die Rückerstattung der Elternbeiträge, die nach der Kita-Satzung erhoben wurden, zu bewerten.

 

Herr Kolesnyk teilt mit, dass Herr Schubert die Gutachten zusammentragen und zur Einsichtnahme bereitstellen wird.

Er schlägt vor, die Mitteilungsvorlage 18/SV/0467 „Freiwillige Regulierung möglicher Rückzahlungsforderungen der Elternbeiträge ab dem Jahr 2016 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2018 zu besprechen und dann auch den Antrag 18/SVV/0417 „ckzahlung rechtwidriger Kita-Elternbeiträge“ der Fraktion DIE aNDERE zu behandeln.

 

Herr Wollenberg spricht sich für die Beratung am 30.08.2018 aus. Bis dahin müssen alle benötigten Informationen vorliegen, um eine Entscheidung treffen zu können.

Auch die Beschlussvorlage zur Rückwirkung soll dann vorliegen, um am 05.09.2018 in der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Otto schlägt vor, einen Termin festzulegen, wann Einsicht genommen werden kann.

 

Frau Frenkler fragt, warum die Rechtsgutachten nicht im Prozess zur Verfügung gestellt wurden.

 

Herr Tölke sagt zu, wenn es gewünscht wird, zu weiteren Sitzungen der AG Elternbeitragsordnung eingeladen.

 

Frau Frenkler betont, dass die AG schnellstmöglich tagen sollte.

 

Herr Wartenberg schlägt vor, die AG spätestens Mitte Juli wieder einzuberufen, wenn alle die Rechtsgutachten zur Kenntnis bekommen haben.

 

Herr Kolesnyk stellt die Zurückstellung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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