27.09.2018 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Herr Kolesnyk stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 12 von 15 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend. Somit ist der Jugendhilfeausschuss beschlussfähig.

 

Herr Kolesnyk schlägt vor, die Tagesordnung wie folgt zu ändern.

Die Drucksache 18/SVV/0634 „Vorhabensbeschluss zur Gründung bzw. Erwerb einer gemeinnützigen Gesellschaft für die Stadtteilarbeit der ProPotsdam GmbH“ (TOP 7.5) soll vorgezogen und vor TOP 3Informationen des Jugendamtes“ behandelt werden, da Herr Westphal und Herr Jekel zum selben Thema ab 18:00 Uhr an einer Veranstaltung im Schlaatz-Bürgerclub teilnehmen ssen.

Des Weiteren schlägt er vor, die Beratung der Tagesordnungspunkte 7.2, 7.3, 8.2 und 9 zurückzustellen, dass das Mediationsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

 

Herr Liebe regt an, den TOP 7.5 nach den Berichten zu behandeln. Herr Weyh schließt sich dem an, da sich sein Bericht auf die Planungen im Bornstedter Feld bezieht, sollte Herr Westphal anwesend sein.

 

Herr Kolesnyk schlägt vor, den TOP 7.5 vor TOP 3 zu behandeln.  Wenn es zeitlich glich ist, sollte Herr Westphal die Berichte zu TOP 4 dann noch abzuwarten.

 

Herr Kolesnyk bittet um Abstimmung über die so geänderte Tagesordnung.

 

Der so geänderten Tagesordnung wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme zugestimmt.

 

Herr Kolesnyk stellt die Niederschrift zur Sitzung vom 30.08.2018 zur Abstimmung.

 

Frau Kahl bittet die Ausführungen auf Seite 7 zum TOP 8 „Erteilung des Einvernehmens nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KitaG durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ (Vorlage 18/SVV/0525) zu ändern.

 

Herr Kolesnyk bittet Frau Kahl ihre Änderungen schriftlich einzureichen. Er weist darauf hin, dass zu den Sitzungen kein Wortprotokoll geführt wird.

 

Dies ist erfolgt:

„Herr Tölke bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen dazu. Er verweist auf die als Tischvorlage ausgereichte ergänzte Liste zur Beschlussvorlage.

Frau Kahl fragt, wie damit umgegangen wird, dass bei einzelnen Trägern zu hohe Kosten auf die Eltern umgelegt werden. Eltern müssen gemäß Kita-Gesetz maximal die tatsächlichen Platzkosten (abzgl. öffentlicher Förderung) ihrer Einrichtung bzw. der Einrichtungen ihres Trägers in Potsdam zahlen.

Frau Kahl weist darauf hin, dass die Vertreter des Kita-Elternbeirates in der Beratungsphase auf diesen Umstand mehrfach hingewiesen haben und die Landeshauptstadt Potsdam mit diesem Vorgehen gegen geltendes Recht verstößt.

Herr Kolesnyk macht deutlich, dass es einen mehrheitlich gefassten Beschluss der Stadtverordneten zur Empfehlung für eine Elternbeitragsordnung gibt. Dadurch zahlen dann auch einige Eltern mehr.

Frau Kahl betont, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge der Träger im Zuge der Einvernehmensherstellung zu prüfen hat. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat sich dabei an das Kita-Gesetz zu halten. Das Einvernehmen kann für einzelne Träger nicht erteilt werden, weil die Platzkosten bei diesen Trägern geringer als die Empfehlungen der Landeshauptstadt Potsdam sind. Sie hält ein Votum des Jugendhilfeausschusses für ein Einvernehmen in diesen Fällen für rechtswidrig. Sie betont, dass es nicht sein kann, dass Eltern Klage einreichen müssen, um rechtmäßige Elternbeiträge zu zahlen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt Herr Kolesnyk die Drucksache mit der als Tischvorlage ausgereichten ergänzten Liste der Elternbeitragsordnungen, für die das Einvernehmen hergestellt wurde, zur Abstimmung.

Herr Liebe führt nach Beschlussfassung aus, dass einheitliche Elternbeiträge in Potsdam der sozialen Segregation entgegenwirken sollen. Es gäbe Situationen, in denen es wichtig ist, sich für etwas einzusetzen. Das heutige Votum des Jugendhilfeausschusses soll auch ein Zeichen gegen ein seit langem überholungsbedürftigen Kita-Gesetz setzen.“

 

Die Abstimmung über die Niederschrift vom 30.08.2018 wird zurückgestellt.

 

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