18.10.2018 - 11 Empfehlung des Jugendhilfeausschusses an die St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kolesnyk bringt den als Tischvorlage ausgereichten Antrag des Jugendhilfeausschusses zur Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2018 ein und begründet diesen. Er informiert, dass im Rahmen der Mediation zur Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2018 unter Beteiligung von Verwaltung, Kita-Trägern und Kita-Elternbeirat (jeweils 3 Personen) eine Verständigung über unterschiedliche Punkte erfolgte. Es konnte nicht in allen Punkten Konsens erzielt werden (siehe Anlage 2 Mediationsvereinbarung). Im Ergebnis werden von den Teilnehmenden der Mediation die Punkte dieser Vorlage zum Beschluss empfohlen.

 

Es erfolgt eine kurze Verständigung zur vorliegenden Drucksache.

 

Frau Dr. Müller bittet, die Empfehlung verständlicher zu formulieren. Sie hält es für wichtig, dass die Punkte, zu denen Einigkeit erzielt wurde, in den Beschlusstext aufgenommen werden.

 

Herr Liebe schlägt vor, die Begründung um die vier Punkte der Empfehlung zu ergänzen.

 

Herr Schubert betont, dass es in der bisherigen Darstellung der Varianten und der jetzt mit dem Antrag vorliegenden Daten einen Unterschied gibt. In der vorliegenden Vorlage wurde mit der aktuellen Kinderzahl gerechnet, da sich die Kinderzahl zwischenzeitlich um ca. 4.000 Kinder erhöht hat. Dies sollte auch so deutlich dargestellt werden, um für den Vergleich eine saubere Abgrenzung hinzubekommen.

Er schlägt vor, dass durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Darstellungen erfolgt.

 

Frau Dr. Müller bittet, den 2. Satz im 1. Absatz des Antragstextes verbindlicher zu gestalten.

 

Herr Schubert bittet, auch den Zeitraum zu beachten, in dem eine Vorlage vorgelegt werden soll.

 

Frau Dr. Müller 1. Absatz wie folgt zu ändern.: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten derckzahlung schriftlich zu informieren.

 

Es erfolgt eine Abstimmung zum Verfahren mit folgendem Ergebnis:

Der Antrag wird am 07.11.2018 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und soll, zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen werden, um im Dezember 2018 einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.

 

Frau Frehse-Sevran und Herr Ströber sprechen sich für eine sofortige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im November aus. Eine weitere Verzögerung ist den Eltern nicht zu vermitteln.

 

Frau Dr. Müller fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass sich der Finanzausschuss im Vorfeld mit dem Antrag befasst.

 

Herr Schubert bittet, dem Kämmerer die Zeit zu geben, um zu prüfen, wie die Finanzierung erfolgen kann. Es muss eine solide Aufbereitung erfolgen können.

 

Herr Liebe betont, dass dies gut kommuniziert werden muss.

 

Frau Frehse-Sevran macht deutlich, dass die Träger möglicherweise in Vorleistung gehen müssen. Hierfür gibt es keine Grundlage. Jede Verzögerung bringt mehr Unruhe. Es muss eine Erklärung geben, die für die Eltern nachvollziehbar ist sowie eine Verständigung auf einen Endpunkt.

 

Herr Ströber bittet, den Zeitrahmen in den Beschlusstext aufzunehmen. Es muss den Eltern signalisiert werden, dass zügig gearbeitet wird.

 

Herr Schubert betont, dass am 05.12.2018 in der Stadtverordnetenversammlung berichtet werden kann.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dann auch das Mediationsergebnis zu präsentieren. Hier wurde eine wichtige Hürde genommen. Jetzt geht es um die Umsetzung.

 

Herr Schubert bietet an, dass der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses mit ihm zusammen am 19.10.2018 eine Pressemitteilung herausgibt.

 

Herr Kaiser erinnert daran, dass er in der AG Elternbeitragsordnung vorgeschlagen hat, den Eltern einen Überblick zu geben, welche Schritte wann unternommen werden.

 

Herr Schubert erklärt, dass etwas vorbereitet wurde, das herausgegeben werden kann.

 

Frau Frehse-Sevran macht deutlich, dass sie mit dem Vorschlag mitgehen kann.

 

Herr Kolesnyk wird eine Presseerklärung herausgeben.

 

Herr Kolesnyk verweist auf die Nachfrage von Frau Kahl bezüglich des Verjährungsverzichtes.

 

Herr Tölke sagt zu, dass dazu die Abstimmung mit dem Rechtsamt erfolgt. Herr Tölke nimmt Kontakt mit Frau Krusemark auf.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2018 erfolgt auf Basis der in der DS 18/SVV/0619 aufgeführten Variante 5.1 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle anbei (Anlage 1).

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 über die Auswirkungen auf den Haushalt zu berichten und sie im Januar 2019 im Ergebnis der Gespche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung schriftlich zu informieren.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen, die einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen ermöglicht und sicherstellt. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.