29.11.2018 - 8.2 Rückzahlung rechtswidriger Kita-Elternbeiträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE - Wiedervorlage -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Kulke bittet über den Antrag abzustimmen.
Frau Kahl macht deutlich, dass der Verlauf für die Vergangenheit nicht linear ist und somit ungerecht. Zum Tagesordnungspunkt wurden Ausführungen zu den Widersprüchen in der Beitragstabelle gemacht. Die Unterlagen gingen den Mitgliedern des Ausschusses vorab zu. Es wird durch den Kita-Elternbeirat deutlich gemacht, dass der Staffelung der Beitragstabelle ausdrücklich nicht zugestimmt wird. Sie appelliert an die Ausschussmitglieder, sich den Verlauf nochmal zu überlegen.
Herr Kolesnyk macht deutlich, dass es sich um eine pauschale Lösung handelt.
Herr Tölke erklärt, dass es eine Elternbeitragsordnung mit einem sog. „Buckel“ gab. In diesem Rahmen, mit den entsprechenden Abzügen, soll nun zurückgezahlt werden. Damit wird das bereinigt, was fehlerhaft war.
Herr Kolesnyk verweist auf die dazu durchgeführte Mediation.
Frau Frenkler bittet, die Berechnungen der Rückzahlungen zu überprüfen, da die Beträge im Hortbereich höher sind, als im Krippenbereich.
Frau Kahl betont, dass nur der Personalschlüssel für die unterschiedlichen Beiträge sorgt. Dieser ist in der Krippe höher als im Kita-Bereich.
Frau Frehse-Sevran hält es für problematisch, im Nachgang das Mediationsergebnis zu ändern. Sie weist darauf hin, dass die Eltern klagen müssen, wenn sie für 2015 keine Klarheit haben.
Herr Tölke erinnert an die mahnenden Worte von Herrn Liebe, schnell einen Beschluss herbeizuführen. Es ist nicht möglich, alle Unschärfen herauszunehmen.
Frau Kahl betont, dass es einen Dissens in der Mediation gab. Weiterhin hat der Kita-Elternbeirat erfahren, dass der Träger AWO außergerichtlich und ohne Klageverfahren eine Neuberechnung der Geschwisterkindermäßigung gemäß dem Urteil des Landgerichtes Potsdam vom 18.05.2018 vornimmt. Der Beirat geht davon aus, dass die AWO diese Gelder nicht selbst aufbringt, sondern die Stadt die Finanzierung übernimmt. Dieses Vorgehen kritisiert der Beirat ausdrücklich, zumal in der Mediation durch die Stadt die Position vertreten wurde, dass diese Ansprüche nicht gerechtfertigt sind. Eltern in Potsdam werden bei der Rückerstattung damit ungleich behandelt.
Herr Kolesnyk stellt die vorliegende Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass von Eltern seit 2014 zu viel gezahlte Kita-Elternbeiträge unverzüglich zurückerstattet werden.
1. Die Zuschüsse des Landes Brandenburg zu den Personalkosten hätten unstrittig von den tatsächlichen Kosten abgezogen werden müssen, die auf die Elternbeiträge umgelegt wurden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dadurch zu viel gezahlten Beträge für alle
Einkommensstufen zu ermitteln. Dafür ist die Differenz zwischen dem tatsächlich erhobenen Betrag und dem Betrag zu ermitteln, der auf der gleichen Berechnungsbasis erhoben worden wäre, wenn die Zuschüsse des Landes in der Kalkulation abgezogen worden wären.
Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Höhe der ermittelten Rückzahlungsbeträge und einen Verfahrensvorschlag zur schnellen Abwicklung der Rückzahlungen spätestens im September 2018 zu unterrichten.
Weitere Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.
2. Zwischen Stadtverwaltung und Elternvertreter*innen ist strittig, ob die Grundstücks- und Gebäudekosten auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen. Sollte eine gerichtliche Klärung ergeben, dass diese Kosten nicht auf die Elternbeiträge umgelegt werden dürfen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, auch diese Kosten vollständig und rückwirkend an die betroffenen Eltern zurück zu zahlen.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, in allen Fällen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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