29.11.2018 - 8.3 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Wollenberg schlägt folgende Ergänzung zur vorliegenden Drucksache vor.
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, noch im Dezember 2018 dazu eine Sondersitzung durchzuführen und einen Beschluss zu fassen.
Herr Kolesnyk stellt den Vorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen.
Anschließend stellt Herr Kolesnyk die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2018 erfolgt auf Basis der in der DS 18/SVV/0619 aufgeführten Variante 5.1 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle. (Anlage 1).
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 über die Auswirkungen auf den Haushalt zu berichten und sie im Januar 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung schriftlich zu informieren.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen, die einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen ermöglicht und sicherstellt. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, noch im Dezember 2018 dazu eine Sondersitzung durchzuführen und einen Beschluss zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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