29.11.2018 - 7 Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Bete...

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Frau Krusemark (FB Recht, Personal und Organisation) informiert, dass mit in Kraft treten der Änderung der Kommunalverfassung vom 03.07.2018 die Änderung der Hauptsatzung im Hinblick auf die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen innerhalb einer Frist von 6 Monaten umgesetzt werden muss.

Der Gesetzgeber gte einen entsprechenden neuen § 18a in die Brandenburgische Kommunalverfassung mit folgendem Wortlaut ein:

§ 18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.

(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.

(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorgaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

 

In der Hauptsatzung ist zwingend zu regeln, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Mit Schreiben vom 03.08.2018 teilte das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) mit, dass innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der neuen kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften die Regelungen in der Hauptsatzung an die neue Rechtslage anzupassen sind. Sie teilt mit, dass dazu in die Hauptsatzung ein neuer § 3a eingefügt werden soll.

Diesbezüglich gab es eine Verständigung mit Frau Ukrow und Frau Buhr sowie mit der Kommunalaufsicht. Die Stadtverordnetenversammlung hat diesen Punkt zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss zur Beratung überwiesen.

Frau Krusemark weist darauf hin, dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bereits erfolgt und sich aus dem „AKTIONSPLAN Kinder- und jugendfreundliche Kommune 2017 2020“ ergibt, den die Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2017 beschlossen hat.

 

Herr Tölke weist darauf hin, dass es bereits eine gute Aufstellung zur Beteiligung gibt.

 

Frau Parthum macht deutlich, dass dies durch die Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit befürwortet wird. Sie fragt, wie die Kommunikation in die Öffentlichkeit erfolgen soll. Das ist sehr wichtig.

 

Herr Kolesnyk stellt die von Frau Krusemark vorgestellte Änderung der Hauptsatzung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen.

 

Frau Krusemark informiert, dass die komplette Änderungssatzung am 05.12.2018 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird.

 

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