02.04.2003 - 4.6 Raumprogramm, Planung und Mittelbeantragung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 02.04.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Kultur hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der
Vorlage mit zahlreichen fachlichen und sprachlichen Änderungen zugestimmt; die
geänderte Textfassung wurde den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der
Ausschüsse“ ausgereicht.
Als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen informiert der Stadtverordnete Dr. Seidel über die Zusicherung der
Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz, den o. g.
Ausschuss in seiner Juni-Sitzung
über die Folgekosten in Kenntnis zu setzen.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
1.
Auf
der Grundlage der im 3. Workshop am 23.01.03 erzielten Ergebnisse ist die
Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) für die Errichtung des Zentrums für Kunst und
Soziokultur (ZKS) zu erstellen.
2.
Die
zur Beantragung der Fördermittel für das ZKS und bauliche Hülle für
ergänzendes, kulturverträgliches Gewerbe notwendigen Planungsleistungen sind zu
beauftragen.
3.
Auf
der Grundlage der HU-Bau ist bis Juli 2003 für die Baumaßnahme ZKS ein
qualifizierter Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen
KulturInvestitionsProgramm (KKIP) in Höhe von bis zu 4,3 Mio € zu stellen. Für
die Finanzierung der baulichen Außenhülle sind Mittel der Städtebauförderung zu
beantragen.
4.
Auf
der Grundlage der dann vorliegenden HU-Bau ist eine Folgekostenberechnung zu
erstellen, die alle relevanten Kostenarten erfasst und den dann
voraussichtlichen Zuschussbedarf für die Dauer der Zweckbindung ermittelt. Für
die STVV im September 2003 ist eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die
darstellt, wie der erforderliche kommunale Eigenanteil für die investive
Förderung geleistet werden kann. Es ist nachzuweisen, wie die Folgekosten in
den Folgejahren finanziert werden können.
5.
Parallel
zur Erstellung der HU-Bau ist ein optimiertes Betriebskonzept für das ZKS zu
erarbeiten, welches die Möglichkeit weiterer Minderungen der städtischen
Zuschüsse bewirken soll.