02.04.2003 - 5.20 Wohngeldzahlungen in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 02.04.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Ausschuss
für Gesundheit und Soziales hat die Antragstellerin Fraktion PDS einen geänderten Beschlusstext
eingebracht, dem in folgender Form zugestimmt wird:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die arbeitsorganisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen bis 31. August 2003 auf durchschnittlich acht Wochen zurückgeführt und der bestehende Bearbeitungsstau zügig abgebaut wird.
Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist im Juni 2003 über die Wirksamkeit der bereits eingeleiteten und der zukünftigen Maßnahmen zur Senkung der Bearbeitungsdauer unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen der Verwaltung“ mit Angabe der Anzahl der noch nicht beschiedenen Wohngeldanträge und die Dauer ihrer Anhängigkeit nach Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen zu berichten.
Da der finanzielle Teil des Antrages im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zurückgezogen
wurde, hat sich eine Diskussion im Ausschuss erübrigt.
Nachdem sich der Stadtverordnete Näder als Vorsitzender des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales zum Votum des o. g. Ausschusses
geäußert hat,
Änderungsantrag:
Die Stadtverordnete Schulze beantragt namens der Fraktion
PDS:
An den ersten Absatz ist folgender Satz anzufügen:
Dabei ist die Gewährung von Vorschusszahlungen stets auf
ihre Geeignetheit zur schnellen Hilfe in dringenden Notfällen zu prüfen.
Neu einzufügen ist folgender Absatz:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, anhand der bisherigen
Erfahrungen einen Katalog zu erstellen, welche Anforderungen an die Bearbeitung
der Wohngeldanträge aufgrund der gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen einer
zügigen Bearbeitung entgegenstehen und als überflüssiger bürokratischer Aufwand
durch eine Gesetzesnovellierung entfallen bzw. vereinfacht werden sollten;
dieser Katalog ist der Landesregierung mit der Anregung zu übermitteln, eine
entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen.
Punkt 2. wird zu Punkt 3.
In der Diskussion legt der Oberbürgermeister die arbeitsorganisatorischen Maßnahmen der Verwaltung zum schnelleren Abbau der Anträge mit Hilfe personeller Unterstützung dar. Aufgrund von Gesetzesnovellierungen und der Einführung der Grundsicherung seien bereits gestellte Anträge ständig neu zu bearbeiten; neue Bezugsberechtigte seien hinzugekommen und individuelle Anspruchsrechte ziehen eine erneute Prüfung nach sich.
Abstimmung:
Die Ergänzung des vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales
vorgeschlagenen Beschlusstextes um einen Satz nach dem ersten Absatz wird
mit 23 Ja-Stimmen angenommen,
bei 14 Nein-Stimmen.
Abstimmung:
Der durch die Fraktion PDS beantragte neu einzufügende
Absatz wird
mit 16 Ja-Stimmen,
bei 26 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die arbeitsorganisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen bis 31. August 2003 auf durchschnittlich acht Wochen zurückgeführt und der bestehende Bearbeitungsstau zügig abgebaut wird. Dabei ist die Gewährung von Vorschusszahlungen stets auf ihre Geeignetheit zur schnellen Hilfe in dringenden Notfällen zu prüfen.
Dem Hauptausschuss und
dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist im Juni 2003 über die Wirksamkeit
der bereits eingeleiteten und der zukünftigen Maßnahmen zur Senkung der
Bearbeitungsdauer unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen der Verwaltung“ mit
Angabe der Anzahl der noch nicht beschiedenen Wohngeldanträge und die Dauer
ihrer Anhängigkeit nach Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen zu
berichten.