02.04.2003 - 4.8 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Potsdamer Hauptbahnhof und die angrenzenden Gebäude gemäß § 89 (1) und (9) BbgBO gemäß beiliegendem Satzungstext einschl. Plänen und Begründung (s. Anlagen).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.