02.04.2003 - 6.24 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Krause namens der Fraktion PDS eingebracht -  mit der anschließenden Überweisung der DS 03/SVV/0225 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Gesundheit und Soziales und der Empfehlung, in die Beratung  die  angekündigten Sozialplanrichtlinie einzubeziehen.

 

 

Reduzieren

Beschlusstext:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 1998 (98/0195/1): „Festsetzung von Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27“ erhält mit Wirkung vom 01. April 2003 folgende Fassung:

„Für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27 sind unter Beachtung der Vorgaben der Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgenehmigungen folgende Mietobergrenzen unter dem Ausschluss von periodisch-fortgeschriebenen Erhöhungen anzustreben:

 

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 40 m²                                 5,98 €/m² netto kalt

Wohnung mit einer Wohnfläche von > 40m² bis 60 m²            5,47 €/m² netto kalt

Wohnungen mit einer Wohnfläche von > 60 m² bis 90 m²            5,21 €/m² netto kalt

Wohnungen mit einer Wohnfläche über 90 m²                  4,96 €/m² netto kalt

 

Diese Mietobergrenzen gelten für Wohnungen, die zum 01. April 2003 bewohnt und noch nicht saniert waren. „

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: