02.04.2003 - 6.24 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.24
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 02.04.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird durch den Stadtverordneten Krause namens der Fraktion PDS
eingebracht - mit der
anschließenden Überweisung der DS 03/SVV/0225 in die Ausschüsse für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Gesundheit und Soziales und
der Empfehlung, in die Beratung
die angekündigten
Sozialplanrichtlinie einzubeziehen.
Beschlusstext:
Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 1998 (98/0195/1): „Festsetzung von
Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27“
erhält mit Wirkung vom 01. April 2003 folgende Fassung:
„Für die Sanierungsgebiete und den
Entwicklungsbereich Block 27 sind unter Beachtung der Vorgaben der
Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgenehmigungen folgende Mietobergrenzen
unter dem Ausschluss von periodisch-fortgeschriebenen Erhöhungen anzustreben:
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 40 m² 5,98
€/m² netto kalt
Wohnung mit einer Wohnfläche von > 40m² bis
60 m² 5,47
€/m² netto kalt
Wohnungen mit einer Wohnfläche von > 60 m²
bis 90 m² 5,21
€/m² netto kalt
Wohnungen mit einer Wohnfläche über 90 m² 4,96
€/m² netto kalt
Diese Mietobergrenzen gelten für Wohnungen, die
zum 01. April 2003 bewohnt und noch nicht saniert waren. „