08.04.2003 - 5.4 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.04.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass die
Festschreibung von Mietobergrenzen bisher Bestandteil der Sozialplanrichtlinie
war. Wegen der nunmehr erkennbaren Rechtswidrigkeit (Verweis auf verschiedene
Urteile) ist die Streichung der Mietobergrenzen vorgesehen. Der Bauherr hat
einen Rechtsanspruch auf die Sanierungsgenehmigung ohne
Mietobergrenzenfestlegung bei ortsüblicher Modernisierung. Die Rechtsprechung
erklärt Mietobergrenzen für nicht zulässig, d.h. hier liegt aufgrund der Unzulässigkeit
kein Ermessen vor.
Frau Dr. von Kuick-Frenz und Herr Lehmann (Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege) gehen auf die verschiedensten Rückfragen der
Teilnehmer ein.
Die Verwaltung wird die Sozialplanrichtlinie überarbeiten
und die Ergebnisse voraussichtlich vor der Sommerpause zur Beschlussfassung
vorlegen. Ggf. könnten über Einzelfallentscheidungen Härtefälle gemindert
werden; dazu sind einzelfallbezogene Regelungen zu finden.
Der Ausschussvorsitzende erinnert an die zu diesem Thema
vor 2 Jahren durchgeführte
Begehung in Babelsberg. Hier gab es vor Ort umfangreiche
Informationen zum Stand der Sanierung und wie sich die Sanierung auf den
Mietpreis niederschlägt. Begründeter Verdacht, dass als Folge von „Luxusmodernisierungen“
überhöhte Mietpreise festgelegt werden und eine Verdrängung entgegen der
Grundsätze der Sozialplanrichtlinie stattfinden würde, war in keiner Weise
gegeben.
Nach weiteren verschiedenen Äußerungen der Teilnehmer
erfolgt die Bitte an die Verwaltung, das entspr. Argumenationsmaterial,
einschl. der Aufstellung der Urteile, kurzfristig an die Ausschussmitglieder
auszureichen, so dass es für die Diskussion in den Fraktionen zur Verfügung
steht.
Die endgültige Behandlung des Antrages wird auf die Sitzung
am 29.04.2003 vertagt. Der Vorsitzende bittet die Antragstellerin zu prüfen, ob
der Beschlussantrag gegebenenfalls an die Verwaltung mit dem Auftrag überwiesen
werden könnte, ihn bei der angekündigten Überarbeitung der Sozialplanrichtlinie
zu berücksichtigen.