23.04.2003 - 4 Abberufung eines sachkundigen Einwohners
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 23.04.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Kruschat bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Frau
Calek weist darauf
hin, dass die Brandenburgische Gemeindeordnung keine besondere Vorschrift zur
Benennung oder Abberufung von sachkundigen Einwohnern hat. Es bedarf nicht des
Grundes der Ablehnung, sondern lediglich eines einfachen Mehrheitsbeschlusses.
Frau Reiß weist darauf hin, dass die
Befangenheit in diesem Fall lediglich bei Einzelpunkten vorliegen kann. Wenn
Grundstücksverkäufe im Ausschuss behandelt werden, gibt es bereits einen
Käufer.
Aus ihrer
Sicht erfolgt durch diesen Antrag eine Rufschädigung. Die Diskussion sollte
nicht öffentlich geführt werden.
Herr Bretz betont, dass bei der Ausschussbesetzung wichtig ist, dass die sachkundigen Einwohner auch Sachkunde haben. Alle sachkundigen Einwohner werden durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
Herr
Kruschat macht
deutlich, dass aus seiner Sicht die Sachkunde in diesem Fall eher im
SBW-Ausschuss vorliegt, als im FWL-Ausschuss.
Herr
Bretz spricht sich
gegen die Anschuldigungen in öffentlicher Sitzung aus, da Herr Kirsch nicht
anwesend ist und sich somit nicht verteidigen kann.