23.04.2003 - 4 Abberufung eines sachkundigen Einwohners

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kruschat bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Calek weist darauf hin, dass die Brandenburgische Gemeindeordnung keine besondere Vorschrift zur Benennung oder Abberufung von sachkundigen Einwohnern hat. Es bedarf nicht des Grundes der Ablehnung, sondern lediglich eines einfachen Mehrheitsbeschlusses.

 

Frau Reiß weist darauf hin, dass die Befangenheit in diesem Fall lediglich bei Einzelpunkten vorliegen kann. Wenn Grundstücksverkäufe im Ausschuss behandelt werden, gibt es bereits einen Käufer.

Aus ihrer Sicht erfolgt durch diesen Antrag eine Rufschädigung. Die Diskussion sollte nicht öffentlich geführt werden.

 

Herr Bretz betont, dass bei der Ausschussbesetzung wichtig ist, dass die sachkundigen Einwohner auch Sachkunde haben. Alle sachkundigen Einwohner werden durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt.

 

Herr Kruschat macht deutlich, dass aus seiner Sicht die Sachkunde in diesem Fall eher im SBW-Ausschuss vorliegt, als im FWL-Ausschuss.

 

Herr Bretz spricht sich gegen die Anschuldigungen in öffentlicher Sitzung aus, da Herr Kirsch nicht anwesend ist und sich somit nicht verteidigen kann.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Herr Wolfhard Kirsch wird als sachkundiger Einwohner des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften abberufen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                              4

Stimmenthaltung:       3

Der Antrag wird abgelehnt.