23.04.2003 - 5 Verkäufe an Kirsch und Drechsler Hausbau GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion >Die Andere<
- Datum:
- Mi., 23.04.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Kruschat bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Frau
Calek erklärt, dass
weder durch eine Satzung, noch durch ein einfachen Beschluss der SVV
Mietobergrenzen festgelegt werden können. Ein Beschluss dieses Antrages müsste
durch den Oberbürgermeister beanstandet werden.
Grundstücksverkäufe
bedürfen grundsätzlich eines Beschlusses des Hauptausschusses oder der
Stadtverordnetenversammlung. Sie erfolgen nicht durch Entscheidung der
Verwaltung.
Herr
Bretz weist darauf
hin, dass der Antrag sachlich falsch ist. Die GmbH ist eine eigenständige
juristische Person.
Herr
Kruschat macht
deutlich, dass der Antrag als Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung
gesehen werden soll.
Herr
Richter appelliert
an die Stadtverordneten, auch die beschlossenen Sozialplanrichtlinien
durchsetzen.
Herr
Jäkel betont, dass
bei Verkäufen die notwendigen städtischen Interessen durchgesetzt werden
sollen.
Frau
Hüneke weist darauf
hin, dass die Durchsetzung der Mietobergrenzen im Vorfeld der Sanierung
betrachtet werden muss.
Herr
Bretz stellt einen
GO-Antrag zum Ende der Debatte.
Frau
Geywitz bittet um
Abstimmung zum Ende der Rednerliste, um Herrn Cornelius noch zu Wort kommen zu
lassen.
Herr
Bretz stimmt dem
zu.
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem
Go-Antrag zum Ende der Rednerliste wird zugestimmt.
Herr
Cornelius macht
deutlich, dass die Sanierung im Sinne des Allgemeinwohles war.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Firma Kirsch und Drechsler Hausbau
GmbH oder ihre Gesellschafter keine Objekte mehr zu veräußern, die in
Sanierungsgebieten liegen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt die städtischen Vertreter/innen in
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der städtischen GEWOBA, an Kirsch
und Drechsler keine Objekte mehr
zu veräußern, die in Sanierungsgebieten liegen.