07.05.2003 - 5.3 Verrechnung Verbindlichkeiten SVB 03

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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(Die Behandlung dfer folgenden beiden Tagesordnungspunkte war zunächst zurückgestellt, da zu der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Verfahrensweise - die den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse ausgereicht wurde - noch Klärungsbedarf besteht und die Vorsitzende des o. g. Ausschusses zu diesem Zeitpunkt  nicht anwesend ist. Die Vorlage wird im Anschluss an die Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.18 aufgerufen gemeinsam mit dem Tagesordnungspunktes 6.12 behandelt.)

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Vorlage abgelehnt.

 

Die Stadtverordnete Knoblich als Vorsitzende des Finanzausschusses gibt anschließend folgenden Formulierungsvorschlag bekannt:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, vor Entscheidung über die Anträge 02/SVV/0891 und 02/SVV/0954 den Oberbürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes zur Durchführung der seit 1992 abgeschlossenen Verträge mit dem SVB 03 einen Katalog von vordringlich einzuleitenden Maßnahmen nach folgenden Gesichtspunkten vorzulegen:

 

-            Geltendmachung einer Mindestforderung im Insolvenzverfahren des SVB 03

-            Feststellung der personellen Verantwortlichkeiten für die Nichtdurchführung bzw. unterlassene Kontrolle der Durchführung der Verträge ab 1992,

-            personenbezogene Vorschläge zur Prüfung der disziplinarischen, materiellen und/oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

 

Zugleich ist einzuschätzen, wie und in welchem Maße durch Verwaltungshandeln in dieser Angelegenheit das Ansehen der Stadt beschädigt worden ist und wer dafür die politische Verantwortung zu tragen hat.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfohlene Verfahrensweise  im o. g. Wortlaut wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

(zu 6.12 Änderung durch Stadtverordneten Schubert)

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Beschlusstext:

 

 

1.         Der nach Abschluss der Erbbaurechtsregelung auf 150.000 € pro Jahr festgelegte städtische Zuschuss an den SV Babelsberg 03 wird mit dessen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt vollständig verrechnet.

 

2.         Dabei ist unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes zu gewährleisten, dass die bisherigen städtischen Forderungen an den SVB 03 gemäß Punkt 6 der Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung durch den buchmäßigen Nachweis in ihrer Höhe überprüft werden und die Verzinsung rückständiger Entgelte entsprechend den zwischen Stadt und SVB bestehenden Verträgen vorgenommen wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: