07.05.2003 - 5.8 Zuwendungen für ambulante soziale und gesundhei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Beschluss:
- vertagt
Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurden
folgende Informationen gegeben:
Durch das
MASGF wurde mündlich zugesagt , dass letztmalig in diesem Haushaltsjahr 60 %
der ursprünglichen Summe zweckgebunden im Rahmen des § 16a GFG für die Stadt
Potsdam zur Verfügung gestellt werden.
Der Landeshaushalt tritt
aber erst nach Veröffentlichung in den ersten Maitagen in Kraft und dann kann
der schriftliche Zuwendungsbescheid versandt werden. Erst danach wäre der o. g.
Antrag vom Inhalt her gegenstandslos.
Im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
hat die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namens der
Antragsteller erklärt, dass auf Grund der
von der Verwaltung gegebenen aktuellen Informationen der Antrag als
erledigt angesehen werden kann.
Da noch kein schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt, bittet die Stadtverordnete Schulze, Fraktion PDS, die Vorlage erneut in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2003 zu behandeln. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Beschlusstext:
Sollten die Zuwendungen für ambulante soziale und gesundheitsfürsorgliche Dienst (§ 16a GFG) nicht mehr Zweckgebunden erfolgen, sind die dafür zusätzlich bereitgestellten Mittel im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen in die Haushaltsstellen 49800.71800 und 49800.71801 für den bisherigen Zweck zu binden.