07.05.2003 - 5.20 Änderung der Mietobergrenzen für Sanierungsgebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung am 20.05.2003.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der Vorlage einer  Ergänzung des 1. Satzes des Beschlusstextes zugestimmt, der den Wortlaut hat:

Bei der Überarbeitung der Sozialplanrichtlinie soll folgender Antrag berücksichtigt werden:

 

Diese Ergänzung wird durch den Stadtverordneten Kutzmutz namens der Fraktion PDS übernommen.

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bei der Überarbeitung der Sozialplanrichtlinie soll folgender Antrag berücksichtigt werden:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 1998 (98/0195/1): „Festsetzung von Mietobergrenzen für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27“ erhält mit Wirkung vom 01. April 2003 folgende Fassung:

 

„Für die Sanierungsgebiete und den Entwicklungsbereich Block 27 sind unter Beachtung der Vorgaben der Sozialplanrichtlinie in den Sanierungsgenehmigungen folgende Mietobergrenzen unter dem Ausschluss von periodisch-fortgeschriebenen Erhöhungen anzustreben:

 

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 40 m²                                 5,98 €/m² netto kalt

Wohnung mit einer Wohnfläche von > 40m² bis 60 m²            5,47 €/m² netto kalt

Wohnungen mit einer Wohnfläche von > 60 m² bis 90 m²            5,21 €/m² netto kalt

Wohnungen mit einer Wohnfläche über 90 m²                  4,96 €/m² netto kalt

 

Diese Mietobergrenzen gelten für Wohnungen, die zum 01. April 2003 bewohnt und noch nicht saniert waren. „

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.