07.05.2003 - 6.12 Einsichtsrechte in Bandenwerbungsverträge SVB 03

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, erfolgt die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes gemeinsam mit der DS 02/SVV/0891, betr.: Verrechnung Verbindlichkeiten SVB 03  (TOP 5.3).

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Przybilski beantragt namens der Fraktion SPD:

 

In der Zeile 2 der ursprünglichen Textfassung nach dem Bindestrich die Wortgruppe:  „den Rechnungsprüfungsausschuss oder ein anderes“ zu streichen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schubert beantragt namens der Fraktion SPD:

 

In der Zeile 2 der ursprünglichen Textfassung ist die  Wortgruppe „gegebenenfalls durch Vermittlung der Sportbeigeordneten als Mitglied im Aufsichtsrat des SVB 03“ zu streichen.

 

 

Während der Diskussion wird der Beschlusstext durch den Stadtverordneten Kruczek, Fraktion BürgerBündnis, wie folgt geändert:

Der Rechnungsprüfungsausschuss oder ein anderes unabhängiges Prüforgan nimmt gemäß § 3 Abs. 5 die vertraglich zugesicherte Einsicht in die Bandenwerbungsverträge des SVB 03 vor.

 

 

Damit erübrigt sich die Abstimmung der durch die Fraktion SPD beantragten Änderungen; die durch die Fraktion CDU beantragte Streichung der Wortgruppe „den Rechnungsprüfungsausschuss oder“  wird zurückgezogen.

 

 

 

(Die Sitzung wird anschließend mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.19  fortgesetzt.)

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss oder ein anderes unabhängiges Prüforgan nimmt gemäß § 3 Abs. 5 die vertraglich zugesicherte Einsicht in die Bandenwerbungsverträge des SVB 03 vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.