07.05.2003 - 6.12 Einsichtsrechte in Bandenwerbungsverträge SVB 03
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Zusätze:
- Stadtverordneter Kruczek, Fraktion BürgerBündnis
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Entsprechend
dem Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, erfolgt
die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes gemeinsam mit der DS 02/SVV/0891,
betr.: Verrechnung Verbindlichkeiten SVB 03 (TOP 5.3).
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Przybilski beantragt namens der Fraktion SPD:
In der
Zeile 2 der ursprünglichen Textfassung nach dem Bindestrich die
Wortgruppe: „den
Rechnungsprüfungsausschuss oder ein anderes“ zu streichen.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Schubert beantragt namens der Fraktion SPD:
In der
Zeile 2 der ursprünglichen Textfassung ist die Wortgruppe „gegebenenfalls durch Vermittlung der
Sportbeigeordneten als Mitglied im Aufsichtsrat des SVB 03“ zu streichen.
Während
der Diskussion wird der Beschlusstext durch den Stadtverordneten
Kruczek, Fraktion BürgerBündnis, wie folgt geändert:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss oder ein anderes unabhängiges Prüforgan nimmt gemäß
§ 3 Abs. 5 die vertraglich zugesicherte Einsicht in die Bandenwerbungsverträge
des SVB 03 vor.
Damit erübrigt sich die Abstimmung der durch die Fraktion SPD beantragten Änderungen; die durch die Fraktion CDU beantragte Streichung der Wortgruppe „den Rechnungsprüfungsausschuss oder“ wird zurückgezogen.
(Die
Sitzung wird anschließend mit der Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.19 fortgesetzt.)