07.05.2003 - 6.15 Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 "Verbot der Anw...

Beschluss:
zurückgezogen
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Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen eingebracht. Frau Dr. v. Kuick-Frenz gibt bekannt, dass des Weiteren ebenfalls beispielsweise die 740 in den Jahren 2000 bis 2002 neu gepflanzten Obstgehölze in der Russischen Kolonie Alexandrowka akut gefährdet sind.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und BürgerBündnis:

 

Im Punkt 1 des Beschlusstextes wird vor der Wortgruppe „... zur Rettung der Kastanien- und Eichenbestände sowie die Obstbaumbestände in der Kolonie Alexandrowka  ...“ das Wort „ausschließlich“ eingefügt.

 

 

Im weiteren Verlauf der  Diskussion zu dieser Vorlage  wird durch den Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS, die Frage nach den Gründen der Aufhebung eines Magistratsbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung aufgeworfen.

 

Oberbürgermeister Herr Jakobs:

„Ja da geben Sie eigentlich einen richtigen Hinweis, Herr Krause, denn in der Tat ist es ja so, dass Magistratsbeschlüsse eigentlich sozusagen Beschlüsse eines Kollegialorgans gewesen sind, was ja im Grunde genommen jetzt durch eine Entscheidung des Oberbürgermeisters ersetzt werden kann. Insoweit scheint mir bei erster Betrachtung – und ich sehe das Nicken auch des Rechtsexperten links neben mir, eine Zustimmung – also dann könnten wir das so ersetzen. Wir würden Sie dann darüber in Kenntnis setzen, wie wir verfahren. ... Wir ziehen die Vorlage zurück.“

 

(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)

 

 

 

Anschließend äußert die Stadtverordnete Platzeck, Fraktion BürgerBündnis, Bedenken zu einer mit der Rücknahme des Beschlusses verbundenen verwaltungsinternen Handhabung  und verlangt, die Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung mit einem entsprechenden Beschluss über die weitere Verfahrensweise zu informieren.

Nachdem der Oberbürgermeister Herr Jakobs erklärt hat, die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und BürgerBündnis beantragte Ergänzung mit zu berücksichtigen, weist die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung  Frau Müller auf die Regelungen des § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung, wonach ein Tagesordnungspunkt durch  Rücknahme bzw. Erklärung der Erledigung abgeschlossen werden kann.

 

 

Da während der Sitzung störende Unruhe entstanden ist (§ 30 der Geschäftsordnung wird der Geschäftsführer der Fraktion >Die Andere< durch die Sitzungsleitung aufgefordert, den Sitzungssaal zu verlassen. Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller unterbricht die Sitzung und verlässt den Sitzungssaal.

 

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 19:30 Uhr bis 20:07 Uhr unterbrochen.

 

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Beschlusstext:

 

1. Zur erfolgreichen Bekämpfung von Schadinsekten  wird zur Rettung der Kastanien- und Eichenbestände der Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 v. 08. 05. 1991 zum Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind die Freiflächen an Schulen und Kinderspielplätzen, gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 32 Brandenburgisches Naturschutzgesetz und Trinkwasserschutzzonen I und II.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die unter 1 genannte Flächenkulisse beim zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landes Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz zu beantragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: