07.05.2003 - 6.24 Satzung über die Begründung eines besonderen Vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Für das bebaute Grundstück im Gebiet der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme „Humboldt-Gymnasium“, Teilbereich Haus 3 (Vorkaufssatzung Humboldt-Gymnasium), wird die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 (1) S. 1 Nr. 2 BauGB erlassen (s. Anlagen 2 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.