07.05.2003 - 6.18 Änderung der Richtlinie über die Finanzierung u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.18
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Mi., 07.05.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
In Abänderung der Drucksache 02/SVV/0374 vom 06.11.2002 wird der § 2 Abs.4 Buchstabe e) der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 4 Buchstabe e) wird Satz 2 vollständig
gestrichen.
Neuer Wortlaut des § 2 Abs.4 Buchstabe e) somit:
Hat
der freie Träger das Gebäude,
welches für eine Kindertagesstätte genutzt wird, über einen
Erbbaupachtvertrag erworben, so gelten die Festlegungen des Buchstaben d)
analog.