07.05.2003 - 6.18 Änderung der Richtlinie über die Finanzierung u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird durch den Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In Abänderung der Drucksache 02/SVV/0374 vom 06.11.2002 wird der § 2 Abs.4 Buchstabe e) der Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR wie folgt geändert:

 

Im § 2 Abs. 4 Buchstabe e) wird Satz 2 vollständig gestrichen.

 

Neuer Wortlaut des § 2 Abs.4 Buchstabe e) somit:

 

Hat der freie Träger das Gebäude,  welches für eine Kindertagesstätte genutzt wird, über einen Erbbaupachtvertrag erworben, so gelten die Festlegungen des Buchstaben d) analog.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.