07.05.2003 - 6.20 Aufsichtsratsmandat des Beigeordneten für Sozia...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Bis zur wirksamen Ernennung eines/einer Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz ist der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam Mitglied des Aufsichtsrates gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe a) und Vorsitzender des Aufsichtsrates gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitszentrum Potsdam GmbH. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=997&TOLFDNR=13530&selfaction=print