07.05.2003 - 2.1 Eingliederung von Gemeinden in die Stadt Potsdam

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Mit dem 3. Gemeindegebietsreformgesetz hat der Landtag beschlossen, dass die Gemeinden Golm, Fahrland, Marquardt, Uetz-Paaren, Satzkorn, Neufahrland und Groß Glienicke in die Landeshauptstadt Potsdam eingegliedert werden. Die Gemeinden Neufahrland und Groß Glienicke haben sich durch Vereinbarung auf der Grundlage eines Bürgerentscheides für diesen Weg entschieden. Die anderen Gemeinden haben sich gegen einen Zusammenschluss mit der Landeshauptstadt ausgesprochen. Unabhängig vom Ausgang eventueller Klageverfahren erwächst daraus die Aufgabe für die Stadt, mit einem hohen Maß an Sensibilität und Sorgfalt die notwendigen Voraussetzungen für ein Zusammengehen mit der Stadt zu schaffen, um perspektivisch ein gedeihliches Zusammenleben in einem Gemeinwesen sichern zu können.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

1.                  Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und den beiden Amtsverwaltungen zur Vorbereitung der Eingliederung der Gemeinden?

 

2.                  Welches Verwaltungspersonal muss die Stadt Potsdam voraussichtlich übernehmen?

 

3.                  Welche gemeindlichen Einrichtungen muss die Stadt Potsdam übernehmen? Wie wird mit diesen Einrichtungen umgegangen?

 

4.                  Wie ist die finanzielle Situation der einzugliedernden Gemeinden?

 

5.                  Welcher Investitionsbedarf besteht in den neuen Gemeinden? Welche dringenden Investitionsvorhaben müssen weitergeführt bzw. schnell in den städtischen Haushalt eingeordnet werden?

 

6.                  Welche Unternehmen existieren in den neuen Gemeinden?

 

7.                  Welche landwirtschaftlichen Betriebe befinden sich in den neuen Gemeinden? Welche Anforderungen erwachsen daraus für die Stadtverwaltung?

 

8.                  Welche Gemeinden verfügen über einen Flächennutzungsplan? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für den Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam?

 

9.                  Welche Erschließungsmaßnahmen sind in den neuen Gemeinden dringend erforderlich?

 

10.              Welche Vorbereitungen werden hinsichtlich der Einbindung der neuen Gemeinden in den ÖPNV der Landeshauptstadt getroffen?

 

11.              Wie ist der Anschluss der neuen Gemeinden an Wasserver- und Abwasserentsorgung geregelt?

 

12.              Gibt es gegenwärtig eine Fernwärmeversorgung in den neuen Gemeinden? Ist an eine Ausdehnung der Fernwärmesatzung der Stadt Potsdam gedacht?

 

13.              Wie ist das Netz der Poststellen in den neuen Gemeinden ausgebildet? Welche Konsequenzen ergeben sich durch den Anschluss an die Stadt?

 

14.              Welche Konsequenzen ergeben sich durch die Eingliederung in Bezug auf die Telefonnummern in den neuen Gemeinden?

 

15.              Welche Überlegungen gibt es hinsichtlich der Straßennamen in den neuen Gemeinden?

 

16.              Welche Außenstellen der Verwaltung gibt es gegenwärtig in den neuen Gemeinden? Wie soll mit diesen Außenstellen umgegangen werden?

 

17.              Wie ist der Stand der Vorbereitungen für die Bildung von Ortsbeiräten in den neuen Gemeinden? Sollen den Ortsbeiräten eigene Entscheidungsrechte übertragen werden?

Wie will die Stadtverwaltung die Arbeit der Ortsbeiräte, insbesondere im organisatorischen Bereich, unterstützen?

 

 

 

Sitzungsleitung:

Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich

 

Da in der schriftlich ausgereichten Beantwortung der Fragen mehrfach auf die Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters, DS 03/VV/0325, betr.: Gemeindestrukturreform, verwiesen wird, schlägt die Stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich vor, diese in die Diskussion der Großen Anfrage ebenfalls mit einfließen zu lassen.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Punkt 7 der Geschäftsordnung ist die Behandlung der Großen Anfrage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlusstext:

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Abstimmungsergebnis: