04.11.2015 - 7.23 Krampnitz Verkehrserschließung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.23
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 04.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Stadtverordnete Finken bringt die Vorlage namens der Fraktion CDU/ANW ein und beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die betroffenen Ortsbeiräte.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 15/SVV/0745 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die betroffenen Ortsbeiräte wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Verkehrserschließung des Eingangsbereichs des Entwicklungsbereichs Krampnitz:
- Die Vorgaben aus dem Wettbewerb „Eingangsbereich ehemalige Kaserne Krampnitz“ aus den Verkehrsuntersuchungen sowie im Detail die Definition der Anforderungen für MIV, ÖPNV, Radverkehr, Fußgängerverkehr darzustellen.
- Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der in Rede stehenden Knoten aller Varianten sowie einer Kreisverkehrslösung soll eine Verkehrszählung durchgeführt werden (videogestützte Verkehrszählung z. B. mit dem bewährten Videosystem MOVISION. Mit diesem System kann eine wetterunabhängige und kosteneffiziente Zählung, differenziert nach Fahrzeugklassifizierungen - PKW, leichte und schwere LKW, Busse, Motorräder und Fahrräder - und Fußgängern erfolgen.)
- Eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der KNOTEN der fünf Vorschläge sowie zusätzlich die eines Kreisverkehrs durchzuführen und vergleichbar darzustellen.
- Den Nachweis der Einbindung der ÖPNV-Ströme in die Gesamtverkehrsflüsse für alle fünf Vorschläge und zusätzlich für einen Kreisverkehr zu erbringen sowie eine vergleichende Bewertung durchzuführen.
- Den Nachweis der barrierefreien Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude im Eingangsbereich für alle fünf Vorschläge zu erbringen.
Die Vorgaben und Definitionen gemäß Punkt 1. sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen und Verkehr bis spätestens Ende Januar 2016 vorzustellen. Die Ergebnisse der Prüfungen und Nachweise sind bis Ende des III. Quartals 2016 dem Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen und Verkehr und dem Hauptausschuss vorzustellen.