19.11.2015 - 4.2 QR-Code an Kunst im öffentlichen Raum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Mensch bringt den Antrag ein. Es handelt sich bei dem Antrag um einen Prüfauftrag. Es sei auch wichtig, die notwendigen Kosten zu prüfen.

 

Frau Dr. Schröter teilt mit, dass zur Sitzung kein Vertreter aus dem Bereich Marketing zur heutigen Sitzung anwesend sein kann. Es wurde jedoch eine E-Mail der Bereichsleitung als Stellungnahme übersandt, welche Frau Dr. Schröter vorträgt. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass eine Umsetzung möglich wäre.

 

Frau Armbruster empfindet die Bereitstellung von Informationen via QR-Code als bereits überholt. Es gebe bereits modernere Informationswege. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass die Website stetig gepflegt wird. Aus ihrer Sicht sollten auch noch weitere Technologien geprüft werden. 

 

Herr Heuer stimmt Frau Armbruster zu und merkt an, dass aus dem Antrag nicht hervor gehe, womit eine Verknüpfung hergestellt werden soll.

 

Frau Dr. Seemann informiert darüber, dass bereits zwei Dokumentationen zur Kunst im öffentlichen Raum erschienen sind. Der dritte Band erscheint 2016. Zudem seien auch alle Kunstwerke bereits online zusammengefügt dargestellt.

 

Herr Kimmig weist darauf hin, dass die Benutzung von QR-Codes eine Gefahr von Phishing darstellt und befürwortet die Erweiterung des Prüfauftrags.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig darüber, dass der Prüfauftrag um den Zusatz „oder auf andere Weise“ erweitert werden soll.

 

Frau Dr. Schröter stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

 

 

 

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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, die im öffentlichen Raum zugängige Kunst mit einem QR-Code oder auf andere Weise zu versehen beschreiben. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss Kultur und Wissenschaft und dem Finanzausschuss bis Ende des 1. Quartals 2016 vorzutragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.