24.11.2015 - 4.8 Realisierung Radweg Stern-Schlaatz und Fortführ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Eichert bringt den Antrag mit dem Verweis ein, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.

 

Herr Dörrie macht aufmerksam, dass auch für die Umsetzung eines Prüfauftrages Arbeitskapazitäten gebunden werden. Er bestätigt, dass die Brücken Engstellen darstellen, jedoch eine Verbreiterung nicht möglich sei. Alternativstrecken sind nutzbar, wenn auch mit Umwegen. Die Alternativstrecke besteht in der Verlängerung der Wetzlarer Straße mit Nuthebrücke und Fortführung über den Uferweg der Nuthe. Der Fuß-und Radverkehr wird nördlich des Horstweges über den Schlaatzweg und Schlaatzstraße bis zur Friedrich-Engels-Str. geführt. Ebenso besteht die Möglichkeit der Anbindung vom Schlaatz in Richtung Innenstadt über die Straße Am Nuthetal parallel der Tram und der Heinrich-Mann-Allee.

Ein Weg entlang der Nuthe wird nicht als erforderlich angesehen.

 

Herr Dörrie verweist auf das Rahmenverkehrskonzept, welches ähnliche Problemstellen auch an anderen Stellen der Stadt aufzeigt. Es ist vorgesehen, das Gesamtkonzept im nächsten Jahr vorzustellen und im SBV-Ausschuss zu diskutieren.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Tomczak berichtet Herr Dörrie, dass die Verbesserung der Verbindung Schlaatzweg/ Schlaatzstraße Teil des Radverkehrskonzeptes sei.

 

 

Nach weiterer kurzer Verständigung stellt der Ausschussvorsitzende den Antrag zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

 

zu prüfen, wie der mit Planung und Bau für das Haushaltsjahr 2015/2016 vorgesehene Geh- und Radweg Stern-Schlaatz,

 

  1. nicht nur bis zur Nutheschnellstraße, sondern auch tatsächlich bis zum Schlaatz geführt werden kann, indem die Engpässe an der Brücke über die Eisenbahn entlang der Nutheschnellstraße und an der Brücke über die Nuthe für Begegnungsverkehr mit Radfahrern und Fußngern ertüchtigt werden oder eine alternative Routenführung erfolgt;

 

  1. der Geh- und Radweg bis in die Innenstadt fortgeführt werden kann, indem entlang der Nuthe der weitere Ausbau zwischen Horstweg und Friedrich-Engels-Straße erfolgt.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist über das Ergebnis der Prüfung bis zum Ende des

1. Quartals 2016 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0