18.11.2015 - 4.1.1 Abfallgebührensatzung 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zunächst gibt Herr Prof. Dr. Meyerhöfer eine persönliche Erklärung zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung am 21.10.2015, TOP Abfallgebührensatzung 2016 ab.

 

Persönliche Erklärung:

 

Zur Vorbereitung der Sitzung lag eine Kalkulation der Abfallgebühren vor. Diese Kalkulation enthält

 

-          keine Aussagen über die prozentualen Steigerungen der Müllgebühren

 

-          keine Aussagen über die Ursachen der Steigerung der Müllgebühren.

 

In der Sitzung wurden kurzfristig „Rechenbeispiele zu den Gebührenveränderungen 2015 zu 2016“ ausgegeben. Die Verwaltung (Leiterin FB 32 Frau Kluge) behauptete, diese Rechenbeispiele gäben den Beleg dafür, dass

1.die Gebührensteigerungen moderat seien und

2.dass die Stadt Potsdam mit ihren Müllgebühren im Mittelfeld vergleichbarer Städte liege.

 

Unter Verweis auf diese Argumente verfolgte die Verwaltung das Anliegen, dass die Stadtverordneten die Satzung schnell „durchwinken“.

 

Die erste Aussage der Verwaltung bewegt sich deutlich im Bereich der Täuschung. Die zweite Aussage der Verwaltung bewegt sich im Bereich der bewussten Unwahrheit. Der ganze Vorgang ist als Missachtung des Kontrollorgans der Verwaltung und als Versuch der Manipulation der Stadtverordneten zu werten.

 

zu 1.

 

Die Gebührensteigerungen sind erheblich. Die Fallbeispiele der Verwaltung, die belegen sollen, dass die Steigerungen „moderat“ sind, arbeiten mit Manipulationen. So wird für einen Zwei-Personen-Haushalt in einer Variante B (die die Verwaltung argumentativ hervorhob) eine Steigerung von „nur“ 12% vermerkt. Erst bei genauer Betrachtung der Daten die in der Sitzung nicht möglich war zeigt sich, dass die Annahme dabei ist, dass sich das Gesamtmüllaufkommen des Haushalts um 46% verringert hat. Nur wenn man also sein Müllaufkommen halbiert, erreicht man, dass die Steigerung der Gebühren „nur“ 12% ist. In dieser Weise geht es munter weiter. Wer wie bislang den Müll nicht direkt an die Straße stellt, der zahlt zum Teil mehr als das Dreieinhalbfache des Bisherigen (Steigerungen bis 276%). Die Behauptung, hier lägen moderate Steigerungen vor, liegt deutlich im Bereich der Täuschung.

 

zu 2.

 

Die Verwaltung legt Vergleichsdaten zu den Städten Brandenburg a.d.H., Frankfurt/O., Rostock, Erfurt, Jena, Dresden und Magdeburg vor und behauptet, Potsdam läge mit den vorgeschlagenen Gebühren im Mittelfeld. Wiederum benötigt man mehr Konzentration als in einer Sitzung verfügbar, um zu erkennen, dass die Verwaltung die Daten manipulativ gedeutet hat. Es stellt sich nämlich heraus, dass (bis auf Jena) alle Städte, die als teurer als Potsdam behauptet wurden, die bisherige Potsdamer Regelung haben, dass in der Müllgebühr die Gebühr für den Transport der Tonnen vom Grundstück zur Straße enthalten sind. In Potsdam wird dies aber separat bezahlt. Vergleicht man die Gebühren entlang dieses Unterschiedes, dann ist Potsdam mit Erfurt die teuerste Stadt. Die Behauptung, Potsdam läge im Mittelfeld, erweist sich als glatte Unwahrheit.

 

Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung sich in der nächsten Sitzung zu diesem Vorfall erklärt.

 

 

In der Sache erwarte ich, dass die Verwaltung die Gebührensteigerungen prozentual darstellt

 

und die Ursachen der Gebührensteigerung im Einzelnen erläutert. In der Begründung zum Antrag wird als „Begründung“ angegeben, dass die Gebührenerhöhung „auf gestiegene Kosten bei den drittbeauftragten Unternehmen“ zurückzuführen sei. Die Verwaltung gibt nicht an,

 

-          welches Unternehmen welche Kostensteigerung angibt,

 

-          inwiefern die Stadt vertraglich dazu verpflichtet ist, Kostensteigerungen von Unternehmen einfach an den Bürger weiterzureichen,

 

-          welche Anstrengungen die Verwaltung unternommen hat, um ein solches „Durchreichen der Kosten“ zu verhindern

 

-          und um Kostensteigerungen zu minimieren.

 

Im Ganzen verhindert die Stadtverwaltung politisches Handeln statt es zu ermöglichen: Mit der Kalkulation wird den Stadtverordneten suggeriert, dass es keine Möglichkeit gibt, auf politischem bzw. administrativem Wege die Müllgebührensteigerung moderat zu halten. Alle Informationen, die eine politische Einflussnahme auf die Müllgebühren ermöglichen würden, werden den Stadtverordneten systematisch vorenthalten und dann werden ihnen auch noch unter Zeitdruck Daten vorgelegt, die manipulativ aufgearbeitet und auf täuschende Weise gedeutet werden.“

 

 

Frau Kluge, Fachbereichsleiterin 32 Ordnung und Sicherheit, bringt die Verwaltungsvorlage ein. Dabei geht Sie auf ungeklärte Fragen von Prof. Dr. Meyerhöfer ein.

 

Herr Heuer bringt folgenden Ergänzungsantrag der Kooperation ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

Herr Kaminski stellt einen Änderungsantrag der Fraktion DIE Linke vor.

 

Der § 5 des Entwurfs der Abfallgebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

Im Absatz (3) Gebühren Bioabfall sind sachgerecht geringere Gebühren für die 14tägliche Leerung der 60 Liter Tonnen und der 120 Liter Tonnen in der Tabelle zu ergänzen.

 

Zusätzlich bringt Herr Kaminski folgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke ein.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Abfallgebührensatzung Einsparpotentiale bei den Verwaltungskosten zur Entsorgung des Bioabfalls zu suchen und baldmöglichst umzusetzen. Weiterhin wird er beauftragt, ein bürgerfreundliches Verfahren zur Präzisierung der Entleerungszyklen und Tonnengrößen nach Vorliegen der Gebührensatzung einzuführen.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden u.a. Fragen hinsichtlich der Verwertung von Biomasse, zum Entleerungszyklus, zur Biotonne, dem Tourenplan, den Ausschreibungszyklen, den Kalkulationszyklen sowie hinsichtlich der Evaluierung der Abfallgebührenkalkulation und Einbringung der überarbeiteten Gebührenkalkulation gestellt.

 

Die Beantwortung erfolgt durch Frau Kluge.

 

Frau Müller gibt den Hinweis, dass eine frühere Einbringung der nächsten Abfallgebührensatzung gewünscht ist, um den Mitgliedern des Ausschusses genügend Zeit zur Bearbeitung der Vorlage zu geben.

 

Herr Heuer fragt Herrn Kaminski, ob die eingebrachten Anträge zur Abstimmung gestellt werden sollen.

Herr Kaminski stellt den Ergänzungsantrag und Änderungsantrag der Fraktion DIE Linke zurück.

 

Über den durch Herr Heuer eingebrachten Ergänzungsantrag der Kooperation wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

Die Vorlage wird geändert beschlossen.

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, per 30.06.2016 eine Evaluation zur Abfallentsorgung im Rahmen der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne durchzuführen.

 

Im Ergebnis sollen die Auswirkungen der Anstrengungen zur weiteren Optimierung der Abfallentsorgung analysiert werden und eine Anpassung der Gebührensatzung 2016 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Analyse vorgenommen werden.

 

Die überarbeitete Gebührensatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2016 für eine Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=100296&selfaction=print