02.10.2002 - 6.12 Wohnungspolitische Leitlinien der Stadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 02.10.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen sowie für Gesundheit und Soziales.
Die
Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Zur o. g.
DS wurde den Stadtverordneten ein Änderungs-/Ergänzungsantrag der Fraktion
PDS ausgereicht, der folgenden Wortlaut hat:
1.
Der
Abschnitt 1.5 Wohnkosten aus der Anlage 2 wird mit nachfolgend ersichtlichen
Änderungen (Fettdruck) dem Abschnitt 1 Wohnungspolitik als Sozialpolitik
angefügt:
„Die
Wohnkosten werden ein immer wichtigeres Auswahlkriterium für eine Wohnung. Im
Wettbewerb der Standorte werden die Wohnkosten zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Es ist deshalb ein zentrales Anliegen, die Wohnkosten wettbewerbsfähig
stabil zu halten. Dabei geht
es um die Gesamtheit der Wohnkosten, zu denen neben der Miete auch die
unmittelbaren Betriebskosten und jene Zusatzkosten zählen, die aus
infrastrukturellen Nachteilen ( kein ÖPNV-Anschluss, weite Wege, unzureichende
Nahversorgung) resultieren.
Der
Potsdamer Mietspiegel ist daher in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung,
den Mietervereinen und den
Vermietern fortzuschreiben. Andere Instrumente, die geeignet sind, Wohnkosten
transparent zu machen, sind so zu entwickeln, dass diese Kosten für den
einzelnen durchschaubar und nachrechenbar werden und er sie dann
auch durch
wirtschaftlich-ökologisch verantwortungsbewusstes Verhalten in ihrer Entstehung
und Höhe beeinflussen kann.
Eine
weitere Erhöhung der Nebenkosten durch stadtwirtschaftliche Maßnahmen muss sich
(auch) an
ihrer
sozialen Verträglichkeit messen lassen."
2.
Die
Anlage 2 wird wie folgt geändert
2.1
Fundament sozialer Wohnungspolitik
Das kommunale
und die genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen in
Zusammenarbeit mit den städtischen Sanierungs- und Entwicklungsträgern sind Hauptakteure ......
2.3
wird 2.2.
2.2.
wird 2.3
2.2.
(neu) wird wie folgt geändert:
Satz
3: .....
spielt die GEWOBA die entscheidende Rolle .....
Der
letzte Satz: entfällt
Die
Abschnitte 3.2. und 3.3. werden in einem Punkt 3.2 mit der Überschrift
Demokratische
Mitwirkung und Kooperation zusammengefasst.
Satz
1 erhält folgende Fassung:
Die
Wohnungspolitik materialisiert sich vor Ort in den Aktivitäten der sozialen
Wohnungswirtschaft, der treuhänderisch tätigen Träger, der Investoren und privater Vermieter in Zusammenarbeit
mit den freien Trägern der sozialen Wohlfahrt sowie gesellschaftlichen
Initiativen der BürgerInnen.
3.
Durch
die Verwaltung ist als Anlage 3
bis zum 31.12.2002 eine Übersicht der fortgeltenden Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zu grundlegenden wohnungspolitischen Fragen zu
erstellen und an die Stadtverordneten auszureichen.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 02/SVV/0714 - einschließlich den von der
Fraktion PDS beantragten Änderungen/Ergänzungen – in die
Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Gesundheit und
Soziales wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.