17.12.2015 - 3.1.2 Auslegungsbeschluss des Entwurfs der Potsdamer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur alle OBR
- Datum:
- Do., 17.12.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) bringt die Vorlage ein und erläutert zum vorliegenden Entwurf der Baumschutzverordnung Werdegang sowie das geplante Procedere. Er geht auf Änderungen und Neuerungen ein und begründet sie. Er bittet um Zustimmung zum Auslegungsbeschluss.
Herr Walter bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein.
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Auslegungsbeschluss des Entwurfs der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV) ist wie folgt zu ändern:
- § 1 Abs. 2 e).....Verbesserung des Stadtklimas „, ist zu ersetzen durch: „Verbesserung des Kleinklimas"
- § 2 Abs. 2 b) ist zu streichen!
- § 2 Abs. 2 c) ist zu streichen!
- § 2 Abs. 2 g) ist zu streichen!
- § 2 Abs. 2 h) ist zu streichen!
- § 3 Abs. 2 a) Beim Stammumfang ist zu differenzieren in 30 cm ? für langsam wachsende Bäume und 60 cm ? für schnell wachsende Bäume. Im Anhang sind Informationen und Abbildungen zu den in Potsdam häufig vorkommenden Bäumen bereitzustellen (Blattform, Stammbeschaffenheit, Kronenform etc.), um eine möglichst zweifelsfreie Bestimmung der Gehölzart zu ermöglichen.
- § 5) Im Paragraphen 5 der der gültigen Regelung ist der Absatz: ‚fachgerechtes Anbringen von Nisthllfen und Fledermauskästen" wieder einzufügen.
- § 6 Abs. 3 a) ist zu streichen!
- § 6) § 4 Absatz 6 der gültigen Verordnung ist wieder einzufügen!“
Zu der dazu erfolgten Stellungnahme der Verwaltung äußert er sich kritisch. Sie diene seiner Ansicht nach lediglich zur Entlastung der Verwaltung. Der eigentliche Sinn und Zweck der Verordnung, der Baumschutz, käme zu kurz. Er befürchtet einen drastischen Anstieg von Baumfällungen, sollte die 3-Meter-Regelung beschlossen werden. Er bittet um Einzelabstimmung eines jeden Punktes des vorgebrachten Änderungsantrages.
Herr Beck wehrt sich gegen den Vorwurf, die geplante Baumschutzverordnung diene nur zur Entlastung der Verwaltung. Der Entwurf wäge alle Belange ausgewogen ab.
Herr Kirsch erkundigt sich nach dem Geltungsbereich der 3-Meter-Regelung. Er möchte wissen, warum diese nur für Wohngebäude und nicht bei gewerblich genutzten Bauten gelte.
Herr Schmäh führt aus, es sei sehr genau abgewogen worden, wo ein Baumbestand an Gebäuden zumutbar sei. Da dies an Gewerbegebäuden eher der Fall sei, hätte man sich entschieden die 3-Meter-Regelung nur auf Wohngebäude anzuwenden.
Herr Rietz spricht sich deutlich für den vorgelegten Entwurf der Verwaltung aus. Die derzeit geltenden Bestimmungen sieht er als „Baumverhinderungsverordnung“. Bürger pflanzten eher Bäume, wenn sie sich sicher sein könnten, diese im Notfall auch ohne Probleme wieder entfernen zu können. Er wirbt für die Zustimmung zur Baumschutzverordnung wie vorgelegt.
Dem schließt sich auch Herr Becker an. Er berichtet von seinen Erfahrungen als Ortsvorsteher, als der er es als schwierig empfand, Grundstückseigentümer dazu zu motivieren, Bäume auf ihren Grundstücken zu pflanzen. Auch er betrachtet die gültigen Bestimmungen als „Baumverhinderungsverordnung“. Eigentümer von Grundstücken würden keine Bäume pflanzen, wenn sie befürchten müssen, im Zweifelsfall einen Baum nicht wieder entfernen zu können, wenn er Probleme bereite. Auch er spricht sich für die Baumschutzverordnung wie vorgelegt aus.
Herr Jäkel dankt der Fraktion Bündnis 90 / Die Grüne ausdrücklich für den eingebrachten Änderungsantrag, denn hier sehe er die Sicht der Öffentlichkeit gut vertreten. Er schließt sich der Kritik an der Stellungnahme der Verwaltung zu dem vorgenannten Änderungsantrag an. Die Freistellung von Parks beispielsweise solle auf keinen Fall erfolgen. Eine Differenzierung des Stammumfangs hält er für sinnvoll. Er erkundigt sich zudem, an welcher Stelle die in der vergangenen Sitzung durch Herrn Kania eingebrachte Baumliste bezüglich Ersatzpflanzungen einbezogen wurde. Er wirbt für die Zustimmung zu dem eingebrachten Änderungsantrag; auch er befürwortet eine Einzelabstimmung eines jeden darin aufgeführten Punktes.
Herr Lack weist darauf hin, dass die nachgefragte Baumliste mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP eingebracht worden sei.
Herr Wendt schlägt vor, die 3-Meter-Regelung mit in den Paragrafen 6 aufzunehmen und mit der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen zu belegen.
Dies umzusetzen hält Herr Beck für schwierig.
Herr Schmäh geht umfänglich auf die geäußerten Anmerkungen ein. Zu der kritisch hinterfragten Freistellung von Parks weist er auf einen bestehenden Austausch zwischen der Landeshauptstadt und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) hin und versichert, dass der Baumschutz hier ausführlich betrieben werde. Er appelliert deutlich daran, keine Differenzierung der Stammumfänge zuzulassen. Dies sei dem Bürger nicht zumutbar und erhöhe zudem beträchtlich den Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung. Beispielsweise würden Ordnungswidrigkeitsverfahren in diesem Bereich nur noch sehr schwer durchzuführen sein. Auf die Frage von Herrn Kirsch, wie es sich mit Ersatzpflanzungen bei der Fällungen von kranken Bäumen verhalte, führt Herr Schmäh aus, das diese zukünftig nicht mehr vorgesehen seien.
Herr Jäkel stellt einen weiteren Änderungsantrag zu den Stammumfängen und schlägt vor, im Paragrafen 3 Schutzgegenstand im Absatz 2 a) die 60 cm durch „45 cm“ zu ersetzen, sodass der Absatz dann lauten würde: „Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm; …“
Herr Pahnhenrich erinnert an den ursprünglichen Antrag, um den es hier geht, nämlich den Beschluss über die Auslegung des Entwurfes der Baumschutzverordnung und appelliert, nun auch darüber abzustimmen. Eine inhaltliche Diskussion sei nach Auslegung des Entwurfes immer noch gegeben.
Herr Lack ist der Meinung, Bedenken bezüglich des Entwurfes der Baumschutzverordnung sollten bereits vor der Auslegung geäußert werden dürfen und mit aufgenommen werden.
Herr Rietz hält die gewünschte Änderung bezüglich des Stammumfanges auf mindestens 45 cm für nicht akzeptabel.
Herr Walter dagegen trägt den Vorschlag mit und übernimmt ihn anstelle des Punktes 6 seines Änderungsantrages, der nun heißt. „§ 3 Abs. 2 a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm; …“. Bezüglich Punkt 1 des Änderungsantrags übernimmt er den Vorschlag der Verwaltung, anstelle des Begriffs „Kleinklimas“ zu schreiben „Klein- und Geländeklimas“.
Herr Schmäh betont hierzu nochmals, dass man sich von verschiedener Seite sehr umfänglich mit der Thematik der Stammumfänge auseinandergesetzt habe und dem Schutzzweck bei 60 cm am besten Rechnung getragen werde. Da die Bestimmungen der Baumschutzverordnung einen sehr umfangreichen Geltungsbereich abdecken müssten, musste ein Stammumfang gefunden werden, der für alle Bereiche gleichermaßen sinnvoll ist. Dies sei mit den angegebenen 60 cm der Fall.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der wie folgt geänderten Fassung zur Abstimmung, in dem er über jeden Punkt einzeln abstimmen lässt. Er verliest jeweils vor der Abstimmung die sich daraus in dem Entwurf der Baumschutzverordnung ergebenen Änderungen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Auslegungsbeschluss des Entwurfs der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV) ist wie folgt zu ändern:
- § 1 Abs. 2 e).....Verbesserung des Stadtklimas „, ist zu ersetzen durch: „Verbesserung des Kleinklimas- und Geländeklimas"
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen.
- § 2 Abs. 2 b) ist zu streichen!
Streichung mit 3:4:0 abgelehnt.
- § 2 Abs. 2 c) ist zu streichen!
Streichung mit 3:4:0 abgelehnt.
- § 2 Abs. 2 g) ist zu streichen!
Streichung mit 3:4:0 abgelehnt.
- § 2 Abs. 2 h) ist zu streichen!
Streichung mit 3:4:0 abgelehnt.
- § 3 Abs. 2 a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm; …Beim Stammumfang ist zu differenzieren in 30 cm ? für langsam wachsende Bäume und 60 cm ? für schnell wachsende Bäume. Im Anhang sind Informationen und Abbildungen zu den in Potsdam häufig vorkommenden Bäumen bereitzustellen (Blattform, Stammbeschaffenheit, Kronenform etc.), um eine möglichst zweifelsfreie Bestimmung der Gehölzart zu ermöglichen.
Änderung mit 4:3:0 angenommen.
- § 5) Im Paragraphen 5 der der gültigen Regelung ist der Absatz: ‚fachgerechtes Anbringen von Nisthllfen und Fledermauskästen" wieder einzufügen.
Wiederaufnahme mit 5:0:2 angenommen.
- § 6 Abs. 3 a) ist zu streichen!
Streichung mit 3:4:0 abgelehnt.
- § 6) § 4 Absatz 6 der gültigen Verordnung ist wieder einzufügen!
Wiederaufnahme mit 5:2:0 angenommen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Ergänzungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP inklusive der diesem Protokoll anhängenden Baumliste abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den §7 Ersatzpflanzungen, Ausgleichzahlungen – Absatz 2a/b - der Potsdamer Baumschutzverordnung mit einer Baumliste zu erweitern.
Der Ergänzung wird einstimmig zugestimmt.
Der Ausschussvorsitzende lässt über die Vorlage mit dem wie folgt geänderten Entwurf der Baumschutzverordnung abstimmen:
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Den Trägern öffentlicher Belange wird nach § 9 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der PBaumSchV gegeben.
Der in den folgenden Punkten geänderte Entwurf wird nach § 9 Abs. 2 BbgNatSchAG öffentlich ausgelegt.
- In § 1 Abs. 2 e) heißt es nun: die Verbesserung des Stadtklimas Klein- und Geländeklimas.
- In § 3 Abs. 2 a) heißt es nun: Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 6045 cm;
- In § 5 (Zulässige Handlungen) heißt es in einem zusätzlichen Punkt (f): „fachgerechtes Anbringen von Nisthilfen und Fledermauskästen.“
- In § 6 heißt es in einem zusätzlichen Absatz 6: „Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und anderer behördlicher Verwaltungsakte. Bei vorhabenbedingten Genehmigungen sollen diese an die jeweilige Zulassung des Vorhabens gebunden werden.“
- In § 7 Ersatzpflanzungen, Ausgleichzahlungen – wird der Absatz 2 nach dem Punkt b) um den Satz ergänzt: Die entsprechenden Baumarten und –sorten sind der dieser Verordnung beigefügten Baumliste (sh. Anlage) zu entnehmen.
Anlagen zur Vorlage
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62,9 kB
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6
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1,1 MB
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735,3 kB
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90,6 kB
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Anlagen
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111,3 kB
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