19.01.2016 - 4.5 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Drews (AG Verkehrsmanagement) bringt die Vorlage ein und informiert, dass die Erarbeitung der hier vorliegenden Parkgebührenordnung auf der Grundlage folgender Beschlüsse aus dem Jahr 2014 erfolgt sei:

 

-          14/SVV/1170 Parkraumkonzept Innenstadt weiter entwickeln

-          14/SVV/1088 Haushaltssatzung der LHP für die Haushaltsjahre 2015/2016

-          14/SVV/1090 Zukunftsprogramm 2019

 

Anhand einer Präsentation (wird dem Protokoll als Anlage beigefügt) geht er auf die derzeitige und künftig geplante Parksituation ein. Die beabsichtigte Neugliederung der Parkzonen, einschl. der Änderung der zu entrichtenden Parkgebühren soll dazu führen, den Verkehr in der Innenstadt zu minimieren und den Parkdruck besser zu verteilen.

 

 

Seitens verschiedener Ausschussmitglieder (Herr Heuer, Herr Berlin, Frau Hüneke) wird die vorgelegte Parkgebührenordnung begrüßt, da sie ein wirksames Mittel gegen die Einfahrt in die Stadt darstelle und auch Berufspendler davon abhalten würde. Herr Berlintte sich gewünscht, dass bereits zu diesem Zeitpunkt auch die Einrichtung der Park & Ride Zonen erfolgt wäre.

 

 

Herr Goetzmann erinnert an das vorgelegte und beschlossene Park+Ride-Konzept, welches allerdings zeigt, dass die P+R-Parkplätze, obwohl sie nichts kosten, noch nicht ausgelastet sind.

 

 

Herr Jäkel informiert aus der Beratung in der Fraktion, dass es verschiedene Standpunkte gebe. Befürworter der Parkgebührenordnung, aber auch jene, die eine Verschlechterung zuungunsten der Anwohner befürchten.

 

 

Herr Dr. Naumann begrüßt ebenfalls die Parkgebührenordnung, bezweifelt jedoch den verkehrlichen Effekt. Er erinnert an den Beschluss der STVV bzgl. des Handyparkens. Seines Erachtens sollte die Einführung der Parkgebührenordnung im Zusammenhang mit der neuen Technologie (Handyparken) eingeführt werden.

 

 

Herr Drews berichtet, dass das Parken nach den Satzungsregelungen bereits jetzt mit anderen Zahlungsmethoden möglich sei und auch das Handyparken möglich werden solle.

 

 

Frau Heigl bedauert, dass die Gebühren für die Busparkplätze nicht adäquat mit erhöht worden sind und bringt für die Fraktion DIE aNDERE folgenden Änderungsantrag ein, welcher im Finanzausschuss leider keine Mehrheit  gefunden hat:

 

Die DS 15/SVV/0842 wird im Absatz 3.4 wie folgt geändert:

 

3.4 Gekennzeichnete Busparkplätze

Parkzeiteinheit Parkgebühr

Parkzone 1    je Stunde 6 EUR

Parkzone 2    je Stunde 4,50 EUR

Parkzone 3    je Stunde 3 EUR.

 

 

Herr Drews teilt mit, dass die Parkgebühr für Busparkplätze generell bei allen Parkzonen 3 € pro Stunde betrage und es derzeit keine bewirtschafteten Busparkplätze gebe. r die aktuelle Lage habe der Antrag keine direkten Auswirkungen. Er macht darauf aufmerksam, dass privatwirtschaftliche Flächen, wie beispielsweise die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, wesentlich höhere Gebühren erheben würden. Die vergleichsweise geringe Gebühr von 3 € pro Stunde relativiere sich dadurch, dass der Bus eine im Vergleich zum PKW wesentlich höhere Insassenanzahl aufweise.

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird zur Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis: 3/4/0 damit abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die ungeänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage