19.01.2016 - 4.1 Sicherheit auf markierten Radwegen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Berlin bringt als Antragsteller nochmals zum Ausdruck, dass es ein Unsicherheitsempfinden für Radfahrer auf abmarkierten Radwegen, z.B. in der Straße am Neuen Garten vor dem Treffpunkt Freizeit, gebe. Insofern halte er eine nochmalige Evaluierung für erforderlich.

 

 

Herr Jäkel bittet für die antragstellende Fraktion den Berichtstermin von Januar 2016 auf April 2016 zu ändern. Er ergänzt die Ausführungen von Herrn Berlin, dass es auf einigen Straßen eine sehr beengte Situation für Radfahrer gebe, die den Eindruck erwecke, dass genügend Platz da sei, obwohl dem nicht so sei.

 

 

Herr Goetzmann erinnert, dass der Antrag 15/SVV/0688 bereits in der Sitzung am 10.11.2015 umfassend behandelt worden ist und mit dem Votum 2/4/1 die Beschlussempfehlung erfolgt sei. Für die Verwaltung sei jetzt unklar, worin der mit der Rücküberweisung beabsichtigte Auftrag für die Verwaltung bestehe.

 

 

Herr Jäkel berichtet, dass er selbst nicht Initiator dieses Antrages sei. Möglicherweise sollte mit der Rücküberweisung die Gelegenheit zum nochmaligen Überdenken gegeben werden.

 

 

Herr Kirsch erkundigt sich, was bei dem Antrag im Ergebnis heraus kommen solle?

 

 

Herr Jäkel regt für die antragstellende Fraktion an, zumindest eine Rückkoppelung mit den Radfahrern vorzunehmen, in welchen Bereichen aus Sicht der Radfahrer ein Handlungserfordernis gesehen werde, um ggf. in der Prioritätenliste Änderungen vorzunehmen und als Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung des Radwegenetzes zu nutzen.

 

 

Frau Hüneke erachtet als einzige Lösung dieses subjektive Gefühl der Gefährdung für Radfahrer mittels Reduzierung der Geschwindigkeit zu mindern.

 

 

Herr Jäkel betont, dass mit diesem Antrag noch keine konkrete Umsetzung erfolgen soll, sondern zum Nachdenken ermutigt wird.

 

 

Herr Eichert äert, dass aus seiner Sicht keine erneute Abstimmung notwendig sei, da es sich nicht um einen konkreten Gefahrenpunkt (wie zum Beispiel in der Pappelallee) handeln würde.

 

 

Herr Goetzmann stellt dar, dass bislang aus dem Antrag zu entnehmen ist, dass das Thema Sicherheit für Radfahrer ausschließlich dort geprüft werden soll, wo eine Abmarkierung auf der Straße erfolgt. Dies sei problematisch bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes. Vielmehr nne es sinnvoll sein,bei der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes gezielt und in besonderer Art und Weise die Sicherheit in den Vordergrund zu stellen.

 

 

Herr Heuer unterbreitet den Vorschlag die Verwaltung zu verpflichten, die Intention des Antrages mit in die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes einzubeziehen.

 

 

Herr Berlin spricht sich gegen diesen Vorschlag aus, da man nicht abwarten dürfe, bis etwas passiert. Eine Aufnahme in das Radverkehrskonzept zur Berücksichtigung sei erforderlich.

 

 

Herr Jäkel bestätigt die Intention, den Aspekt der Sicherheit in der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes mit zu berücksichtigen. In diesem Sinne solle die mit dem Antrag erbetene Prüfung im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes vorgenommen werden.

 

 

Herr Kirsch hinterfragt, ob die Verwaltung nicht ohnehin den Aspekt der Sicherheit prüfen würde?

 

 

Herr Goetzmann bringt nach wie vor zum Ausdruck, dass die Umsetzung des Antrages in dieser Form nicht zielführend sei.

 

 

Frau Hüneke regt als Alternativvorschlag an die Verwaltung zu beauftragen, insbesondere die Radverkehrssicherheit zu prüfen.

 

 

Herr Eichert ergänzt, dass die Verwaltung zusichern könne bei der Fortschreibung besonders die Sicherheit der Radverkehrsprojekte zu prüfen.

 

 

Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Diskussion und Abstimmung.

Dafür spricht Herr Jäkel und bittet für die antragstellende Fraktion den Antrag mit folgenden Änderungen abzustimmen:

 

Aufnahme folgenden Satzes von Herrn Goetzmann

Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes ist der Sicherheitsaspekt mit Priorität zu prüfen.“ und Streichung der letzten beiden Sätze.

 

Gegen den GO-Antrag spricht niemand.

 

Der vom Antragsteller geänderte Antrag wird durch den Ausschussvorsitzenden zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes ist der Sicherheitsaspekt mit Priorität zu prüfen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Sicherheit für Radfahrer auf den auf der Fahrbahn abmarkierten Radwegen in der Landeshauptstadt gewährleistet ist.

Insbesondere in verkehrsreichen und schmalen Straßen, wie zum Beispiel Am neuen Garten oder in der Drewitzer Straße soll festgestellt werden, wie sich die Unfallhäufigkeit darstellt.

 

In geeigneter Weise sollen Radfahrer und Kraftfahrzeugführer nach ihrem Sicherheitsverständnis befragt werden.

Dazu ist der Stadtverordnetenversammlung bis zum Januar 2016 ein Bericht vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0