19.01.2016 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das bereits im November durch Herrn Goetzmann im SBV-Ausschuss vorgestellte Bauvorhaben eines Bestattungsunternehmers und geht auf weitere Änderungen hinsichtlich der Erschließung (Verlagerung der Planstraße B), an den Grünflächen und den Verzicht auf den Anbau am Giebel näher ein.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 Gewerbepark Babelsberg, 1. Änderung entschieden (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg" ist nach              § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3 und 4).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage