02.03.2016 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 149 "Michendorfer Chaussee (e...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Vorlage mit folgender Ergänzung im letzten Absatz Planungsziele zuzustimmen.

 

Aktuell ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil Zweckbestimmung Hochschule und Forschung dargestellt. Da der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist, soll der Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren geändert werden.

Die Grünanteile im Nord-West-Bereich der Planfläche sind zu analysieren und künftig zu schützen.

Die Darstellung des südlich angrenzenden Gebiets bleibt im Flächennutzungsplan weiterhin als Sondergebiet mit hohem Grünanteil „Hochschule und Forschung“ bestehen.

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 149 “Michendorfer Chaussee (ehemaliger Poststandort)“ ist nach  § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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