23.02.2016 - 4.1 Kommunalen Wohnungsbestand erhalten

Beschluss:
vertagt
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Frau Heigl bringt den Antrag ein.

 

 

Frau von Prietz (Beteiligungsmanagement) bringt zum Ausdruck, dass die ProPotsdam ihren Sanierungsbestand nicht veräern würde. Vielmehr wird dies sorgsam abgewogen und im Rahmen des Wirtschaftsplanes in die Stadtverordnetenversammlung Potsdam eingebracht. Der Wirtschaftsplan 2016 ist zu Beginn des Jahres im Hauptausschuss bestätigt worden. Frau von Prietz warnt davor, generell mit diesem Beschluss Verkäufe unmöglich zu machen. Von daher wirbt sie dafür diesem Antrag nicht statt zu geben.

 

 

Herr Kirsch hinterfragt worin aus Sicht des Antragstellers der Unterschied läge, ob die ProPotsdam Wohnungen verkauft oder ein Privateigentümer. Mit diesem Antrag würde der Eigenkapitalzufluss der ProPotsdam verhindert werden.

 

 

Herr Heuer bittet um Information, wie viele Wohnungen verkauft worden sind. Er berichtet, dass es den Ansatz der Mieterprivatisierung gebe, d.h. der Erwerbsmöglichkeit durch die Mieter. Mit der Umsetzung des vorliegenden Antrages könne er keinen Effekt erkennen und verweist auf das für die ProPotsdam benötigte Kapital für den Neubau.

 

 

Auch Frau Hüneke äert, dass die Mietererwerbsmodelle ein wertvoller Gedanke sind und sie der grundsätzlichen Ausschließbarkeit im Antrag nicht folgennne.

 

 

Herr Jäkel bringt zum Ausdruck, dass er das Ansinnen des Antrages verstehen könne; jedoch ebenfalls nicht der grundsätzlichen Ausschließbarkeit. Insofern regt er gegenüber der Antragstellerin an, den Antrag ggf. heute in 1. Lesung zu behandeln, um zwischenzeitlich die Gelegenheit zur Modifizierung zu geben.

 

 

Frau Heigel übernimmt die Anregung und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung. Sie begründet, dass die Mieterbeteiligung nicht wegfallen solle und erinnert, dass diese mit Druck verfolgt worden sei. Sie ergänzt, dass sich die Mietpreisbremse bisher nicht ausgewirkt habe und vertritt die Ansicht, dass Neubauten deutlich teurer wären als günstige ältere Bestände.

 

 

Herr Tomczak betont, dass der Bestand nicht zu ersetzen sei. Der Antrag solle als Instrument verstanden werden, die soziale Vielfalt zu sichern. Die Mieterprivatisierung als Ausnahme sollte zugelassen werden.

 

 

Herr Heuer teilt mit, dass die Miete der Neubauten keinen Einfluss auf die Bestandsmieten haben. Er bittet bis zum nächsten Mal zu recherchieren, wie viel an wirtschaftlichen Objekten verkauft worden sind.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur Abstimmung:

Dafür spricht Herr Jäkel.

Dagegen spricht Herr Kirsch, da er den bereits erfolgten Meinungsaustausch für umfassend hält.

Der Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung (bis zur 2. März-Sitzung) wird abgestimmt:

Abstimmungsergebnis: 5/2/0

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